Der Ausgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 26. März 2025 wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Solidaritätszuschlag fortbesteht. Laut dem Artikel von Karsten Seibel gibt es im Wesentlichen drei Szenarien:
Extremfall: Rückzahlung von 67 Milliarden Euro
Falls die Richter zu dem Schluss kommen, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (Ende 2019) die gesetzliche Grundlage für den Solidaritätszuschlag entfallen ist, könnte der Bund verpflichtet sein, alle Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzuzahlen – was etwa 67 Milliarden Euro bedeuten würde. Obwohl dieses Szenario als eher unwahrscheinlich gilt, wäre es ein gravierender Einschnitt in die Staatsfinanzen.
Abschaffung künftiger Erhebungen
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Gericht festlegt, dass der Solidaritätszuschlag künftig nicht mehr erhoben werden darf. Dies hätte zur Folge, dass der Bund jedes Jahr Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich verliert – für das laufende Jahr wird von einem Verlust von rund 13,1 Milliarden Euro ausgegangen. Diese Variante entspricht der Position der CDU/CSU, die in ihrem Wahlprogramm eine Abschaffung des Rest-Soli befürworten.
Fortführung als Ergänzungsabgabe
Das dritte Szenario sieht vor, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden darf, selbst wenn der ursprünglich kommunizierte Zweck (die Finanzierung der Wiedervereinigung) nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall würde der Zuschlag als Instrument zur Deckung eines generell erhöhten Finanzbedarfs dienen, was von Befürwortern, wie etwa SPD-Vertretern, als gerechtfertigt betrachtet wird.
Ausblick
Unabhängig vom konkreten Ausgang des Urteils wird die Entscheidung die anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD erheblich beeinflussen. Während die Union den Weg in Richtung Abschaffung des Zuschlags sieht, verteidigt die SPD dessen Beibehaltung als notwendiges Instrument zur Finanzierung aktueller und zukünftiger Ausgaben, etwa auch im Bereich der Landesverteidigung.
Ob der Solidaritätszuschlag letztlich „kippt“ oder in irgendeiner Form weiterbesteht, hängt also ganz vom kommenden Urteil ab. Die Entscheidung wird nicht nur erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch ein zentrales Thema in den Koalitionsgesprächen werden.
- Single bei 84.000 €: ca. 41,28 € (gesamt für 2021–2024)
- Single bei 100.000 €: ca. 3.120 €
- Paare bei 140.000 €: ca. 1.192 €
- Familie bei 200.000 €: ca. 11.200 €