Erste Klagen gegen Grundsteuer Neuberechnung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht
Auch wenn sich die meisten Finanzämter Zeit lassen oder Überlastung beklagen, sind zwischenzeitlich schon einige Grundsteuerwertbescheide und/oder Grundsteuermessbescheide ergangen, gegen die dann die betroffenen Eigentümer Einspruch eingelegt haben. Wenn diese (negativ) beschieden sind, kann geklagt werden. Erste Klagen sind bei den Finanzgerichten schon anhängig. Wir raten in Ihrem Fall das gleiche zu tun. Wir raten auch, gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und jeden Grundsteuermessbescheid Einspruch einzulegen, selbst dann, wenn die Rechtsmittelfrist hierfür schon abgelaufen wäre. In dem Fall kann man sich einen besonderen Rechtsbehelf zu Nutze machen.
Hinterlegte Sicherheiten, wie Kautionen, stellen keine zu versteuernde Einnahme des Empfängers dar
Eigentlich eine klare Sache, doch das Finanzamt war der Auffassung, dass der Vermieter die Kautionsüberweisung auf sein Mietkonto als Einkommen durch Mieteinnahme zu deklarieren habe, weil er sie später bei Auszug des Mieters nicht vollständig zurückbezahlt habe. Das Finanzgericht Münster hat das zuständige Finanzamt nun gerügt. Eine Kaution ist als hinterlegter Geldbetrag immer nur eine Sicherheit, daher nicht als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln, solange die Sicherheit nicht „verwertet“ wird. Es kommt nicht darauf an, ob die Zahlung auf einem Sonderkonto einbezahlt wurde oder gleichzeitig mit der Mietzahlung auf das Vermieterkonto überwiesen wurde. Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vermieter die Kautionszahlungen auf ein separates Kautionskonto übertragen oder sich von vorneherein dorthin überweisen lassen.
Unbedingt gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermeßbescheid Einspruch einlegen
Es ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen 2025 die Grundsteuer sowohl Verein genutzte als auch für fremd genutzte Grundstücke zum Teil massiv erhöhen. Viele Kommunen sind klamm und brauchen Geld.
Selbst wenn die Einspruchsfrist schon durch ist, kann sich ein nachträglicher Anspruch lohnen. Im Zweifel kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Viele Bürger verstehen nicht, was die Bescheide ausdrücken hinsichtlich Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Steuermeßbetrag. Wie wirkt sich das später aus? Warum ergehen die Bescheide nacheinander? Sind sie verständlich?
Zudem könnte sein, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und später nur denen zugute kommt, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.
Online-Poker-Gewinne steuerpflichtig?
Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof anhängig ist.
Das Ausgangsgericht hatte ausgeführt: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold´em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Poker-Spieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Poker-Gewinne erzielt und die Online-Poker-Spiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt.
Rechtzeitig gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen
Die Finanzämter versenden derzeit die in die Zukunft gerichteten Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die kommen für den Adressaten recht harmlos daher, habe es aber möglicherweise „in sich“. Auf diesen Bescheiden baut ab 2025 die künftige Grundsteuer auf.
Die Bescheide sind für den Adressaten völlig intransparent, nicht nachvollziehbar und werden vor allem auch nicht in der Wirkungsweise erklärt. Diese können später als „Grundbescheid“, auf denen dann die Grundsteuerhöhe bekannt gegeben wird, nachher nicht mehr angegriffen werden.
Selbst fünf Bundesländer haben bedenken, dass den Bescheiden und der Vorgehensweise die Transparenz fehlt: Es sind Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen für Transparenz sorgen, die anderen Bundesländer wollen die Erhöhung über die Hintertür für die Bürger so durchdrücken. Die einzige richtige Antwort kann nur sein: Unverzüglich Einspruch einlegen.