Die Karlsruher Behörde hat Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen und sammelt in einem Strukturverfahren umfangreich Beweise und Indizien und versucht die jeweiligen Täter zu identifizieren. Es geht hierbei um Angriffe auf Wohnviertel und die zivile Infrastruktur, ein Heizkraftwerk und Atomanlagen, den Einsatz von Streubomben und die Verfolgung von hochrangigen ukrainischen Politikern anhand sogenannter „Ziellisten“. Der Generalbundesanwalt kann auch Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgen, wenn sie im Ausland begangen werden.
Wir hatten bereits vergangene Woche wegen des Anfangsverdachts Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Es geht hier um den Vorwurf der Beihilfe zu Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine Beihilfehandlung kann auch eine mentale Unterstützung sein, derer sich der Altkanzler bedient.