In Deutschland wird die lebenslange Freiheitsstrafe für besonders schwere Verbrechen wie Mord verhängt. Nach 15 Jahren Haft kann eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geprüft werden, es sei denn, das Gericht hat eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, was die Haftzeit verlängern kann.

 

Aktuell gibt es Forderungen, die Mindesthaftdauer bei lebenslangen Freiheitsstrafen zu verlängern. Befürworter argumentieren, dass eine längere Haftzeit dem Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft besser entsprechen und potenzielle Täter stärker abschrecken könnte. Kritiker hingegen warnen vor den Risiken einer solchen Änderung, darunter die mögliche Verletzung der Menschenwürde und die Herausforderungen bei der Resozialisierung von Straftätern.

Es ist wichtig, diese Debatte sorgfältig abzuwägen, um sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft als auch den Rechten der Inhaftierten gerecht zu werden.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article255064610/Strafe-fuer-Schwerverbrecher-Jetzt-wird-der-Ruf-laut-Mindestdauer-von-lebenslang-zu-verlaengern.html?source=puerto-reco-2_ABC-V44.0.B_maximize_engagement