Wir kennen es von Alexa, Fernsehgeräten und Babyphonen. Alle speichern Daten ihrer Nutzer. Je mehr Elektrik im Spiel ist, desto mehr Daten werden gespeichert. Schon seit Jahren speichern moderne Autos die GPS-Position (nebst Uhrzeit), Bremsverhalten, ob der Blinker regelmäßig gesetzt wird, wie sich der Fahrer im Verkehr sonst verhält, wann welche Warnlampe aufgeleuchtet hat oder ob telefoniert wurde. All das kann in der Werkstatt heute ohne Probleme ausgelesen werden. Und das wird es auch. Für den Fahrer kann es sehr brenzlig werden, wenn solche Daten nach einem Unfall erhoben werden.

 

Es stellt sich daher zunächst die Frage: wem gehören die Daten? Wem steht das Recht auf Auswertung zu? Dürfen solche Daten beschlagnahmt werden? Dürfen solche Daten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgewertet werden? Darf der Autohersteller das Autohaus solche Daten besitzen? Internen Recherchen zufolge, werten Autohersteller und größere Autohäuser beim Fahrzeugservice regelmäßig die Daten und das damit verbundene Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers aus. Neue Modelle sind sogar permanent 'online'.

Wer öfters mal zu dicht auffährt, generell zu schnell fährt, dagegen selten den Blinker setzt oder erst wenn er schon abbiegt: würde bei solchen Personen der Versicherungsbeitrag steigen, wenn die Versicherung von der „ungesunden Fahrweise“ Kenntnis erlangen würde? Kann die eigene Versicherung nach einem Unfall beim Versicherungsnehmer wegen rücksichtsloser Fahrweise Regress nehmen?

Wer ein Auto kauft, dem gehören auch sämtliche produzierte Daten. Ähnlich ist es bei Leasing-Fahrzeugen. Bei Mietfahrzeug kann dies schon anders sein (beispielsweise im Verhältnis der Rücksichtnahme zum Vermieter). Grundsätzlich greift für den Fahrer das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Darunter wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Ob und wer solche Daten zugreifen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Wir, wie auch der ADAC, drängen darauf, dass Fahrzeugführer selbst über die zahlreichen Daten verfügen können, sei es über den Fahrstil, technischen Zustand, oder allgemein Mobilitätsgewohnheiten, wie der Vizepräsident des Automobilclubs ADAC, Karsten Schulze, fordert. Schulze verlangt zudem eine Aufklärung der Fahrzeughersteller darüber, welche Daten überhaupt erhoben werden.

 

Solange hier noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen ist, sollte jeder Fahrzeugbesitzer unter Darlegung der rechtlichen Herleitung (1) Auskunft darüber verlangen, welche Fahrzeug-/Fahrerdaten generell und wie weit zurück gespeichert werden, (2) für sich regelmäßig eine Datenauswertung verlangen und (3) vom Hersteller und Vertragshändler eine Bestätigung einfordern, dass die Daten (a) vom Hersteller selbst nicht verwertet werden und (b) vor allem nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Man sollte den Teufel nicht an die Wand malen: nach dem nächsten Unfall könnte es hierzu schon zu spät sein. Bei der Durchsetzung solcher Ansprüche helfen wir gerne. Vorteilhaft wäre, wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wäre.

Im Notfall kann man sich auf den Grundsatz berufen: Niemand der einer Straftat oder Ordungswidrigkeit bezichtigt wird, muss sich selbst belasten. Aber was nützt es, wenn die Staatsanwaltschaft die Daten einfach selbst auslesen lässt? Nicht alles, was die Behörden da finden, trägt zu Entlastung bei. Da ist guter Rat schnell teuer. Wir sind nicht teuer, aber gut bei solch kniffligen Fällen. Ansprechpartner für solche Fälle sind RA Oliver Hirt und RA Rafael Fischer 07531/5956-10.

 

Sieh auch unseren Artikel vom 25. September 2019 „Wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt“ unter  http://www.lawinfo.de/index.php/33-ausgewaehlte-rechtsgebiete/verkehrsrecht/823-das-auto-als-zeuge-wenn-das-eigene-auto-gegen-den-fahrer-aussagt .

Der ADAC äußert sich empört über den Datenabfluss bei Pkws. Untersuchungen des ADAC hätten ergeben, dass etwa die GPS-Position des Fahrzeuges nahezu minütlich übertragen werde, auch würden teilweise elektromotorische Gurt strafenden gespeichert, was Rückschlüsse auf den individuellen Fahrstil und das Bremsverhalten zulasse. Man brauche eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Fahrzeugbesitzer selbst bestimmt über ihre Daten verfügen und an Dritte steuern können.

Nach unserer Ansicht bedarf es das erst einmal nicht. Das was der Autohersteller macht, ist ein illegales Ausspähen von Daten und das ist nach geltendem Recht strafbar. Ohne vorherige Einverständniserklärung dürfen die Hersteller gar keine Daten speichern, die zu irgend einer allgemeinen Informationsgewinnung dienen.