Sebastian Roloff mausert sich zum Staatsfeind. Trotz Koalitionsverhandlungen möchte der SPD-Abgeordnete bei der Kanzlerwahl gegen Friedrich Merz stimmen. Er vetritt die Auffassung, dass er nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Stimmt das?
Abgeordnete sind formal nicht verpflichtet, sich bei Abstimmungen an Fraktions- oder Parteivorgaben zu halten. Sie sollen frei nach ihrem Gewissen entscheiden. Aus verfassungsrechtlicher Sicht hat Sebastian Roloff (oder jeder andere Bundestagsabgeordnete) das Recht, bei einer Kanzlerwahl nach eigenem Gewissen abzustimmen – selbst wenn dies gegen die Linie der eigenen Partei oder laufende Koalitionsverhandlungen geht. Er beruft sich dabei zu Recht auf Artikel 38 GG. In der politischen Praxis könnte das allerdings durchaus Spannungen oder Konsequenzen innerhalb der Partei auslösen.
In der Praxis spielt allerdings die sogenannte „Fraktionsdisziplin“ eine große Rolle. Zwar darf eine Fraktion ihre Abgeordneten nicht rechtlich zwingen, „parteikonform“ abzustimmen, aber es gibt meist einen hohen parteipolitischen Druck und teils auch parteiinterne Konsequenzen, wenn jemand gegen die Linie der Fraktion stimmt (z. B. bei künftigen Listenaufstellungen, Ämtervergaben usw.).
Sebastian Roloff sollte nicht auf Friedrich Merz sauer sein, sondern auf Olaf Scholz und seine eigen Partei, die für die entstandenen Mehrheitsverhältnisse selbst verantwortlich sind. Wenn diese Position der SPD Schule macht, muss man der CDU zugestehen, die Brandmauer zur AfD einzureisen. Es ist ein gefährliches Spiel, das Sebastian Roloff eröffnet hat. Mit seinem Ansinnen schadet er der Bundesrepublik Deutschland. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und der Probleme, die gelöst werden müssen, versucht der Abgeordnete einen Staatsboykott.