Die Zeitschrift Öko-Test scheiterte nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die letzte Vertreterin der Öko-Test hat die Berufung nach richterlichen Hinweis des Berufungsgerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit ist der Verlag endgültig mit dem Versuch gescheitert, ein konstanter Pharma-Unternehmen nach Ablauf der Lizenzvereinbarung zur Rechenschaft zu ziehen, weil angeblich – was bestritten wurde – noch vereinzelt Packungen mit dem Öko-Test Leben auf dem Markt gewesen seien.
Damit ist das Urteil I. Instanz, über das wir berichtet haben, rechtskräftig geworden.