Die Schlussanträge der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lassen erahnen, wie sich das Gericht zum Thema 'Thermofenster' positionieren wird. Wird diese Einrichtung als illegal eingestuft, wird quasi jeder Diesel-Fahrer vom Abgasskandal direkt betroffen sein, wahrscheinlich egal welche Marke.
Anstatt wie in den USA, wo sich die Vorschriften längst verschärft haben, einen Katalysator zur Reinigung der Fahrzeugmotoren einzubauen, setzen die Hersteller im Rest der Welt auf Software, die Mehrer weniger die Ausnahme zur Regel macht. Eine automatische Abschaltung der Abgasreinigung darf nur erfolgen, wenn dies führte zum Schutz des Motors oder der Nutzung des Fahrzeugs unmittelbar notwendig ist. Tatsächlich schalten die meisten Motoren die Abgasreinigung ab, sobald die Temperaturen unter 15° sinken (was in Deutschland nicht selten ist) oder über 27° hinausgehen (was in Deutschland zwischenzeitlich auch nicht selten ist).
Einzelbeispiel Opel Zafira: hier soll das Recherchen des Handelsblatt die Abgasreinigung schlechter funktionieren, wenn die Außentemperatur unter 17° und über 33° liegt. Jetzt ist es aber so, dass die Durchschnittstemperatur in Deutschland bei 8,5° liegt. Wird es der Opel Zafira schaffen, jemals "sauber" um die Ecke zu kommen?
Wahrscheinlich werden Autohersteller um eine Hardwarenachrüstung nicht umhin kommen. Zum Glück sind bei manchen Fahrzeugen die Unterbodengruppe schon für einen nachträglichen Einbau eines Katalysators ausgespart worden, bspw. beim BMW X3. Es wird dann nicht nur bei Audi heißen: Nachrüstung mit Technik.
Da man nicht so genau weiß, ob den Herstellern später absoluter Vorsatz im Rahmen der Fehleinschätzung nachzuweisen ist, empfehlen wir jedem Diesel-Fahrer bereits JETZT vom Hersteller entsprechende Nachrüstung zu verlangen. Wer rechtsschutzversichert ist, kann dies über einen Anwalt tun. Wer es nicht ist, auch. Wir brauchen dazu nur einige Angaben zum Fahrzeug und eine Kopie des Fahrzeugscheins. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt, Marita Rohde, Rafael Fischer und Michael Schmid per Telefon 07531 / 59 56 0 oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an
Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN
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[Quelle: Handelsblatt https://www.handelsblatt.com/auto/test-technik/technischer-hintergrund-was-es-mit-dem-thermofenster-auf-sich-hat/19848184-all.html]