Jetzt geht es auch um die Dieselmotoren von Mercedes. Der BGH entscheidet im Oktober 2020 erstmals auch über einen Dieselmotor der Baureihe OM 651. Ob am 27. Oktober auch schon ein Urteil verkündet wird, ist durchaus möglich. Es wird erwartet, dass auch Daimler verurteilt wird. Schon das Oberlandesgericht Koblenz hat die Software für das 'Thermofenster' als illegale Abschalteinrichtung eingestuft, allerdings die Auffassung vertreten, dass man daraus nicht ohne weiteres unterstellen könne, dass die Verantwortlichen gewusst hätten, möglicherweise eine unzulässige Einrichtung zu verwenden. Wir glauben, dass die Abschaltseinrichtung zum Schutz des Motors (1) konkret gar nicht notwendig war und (2) bewusst gewählt wurde, um den sonst notwendigen Harnstoff zu reduzieren, damit kleinere AdBlue-Tanks eingebaut werden können.

 

Bei Daimler arbeiten keine "Autobastler", sondern die besten Ingenieure, die man finden kann. Bei Daimler, wo jeder Dichtungsring einmal in der Sahara und einmal bei Spitzbergen getestet wird, bevor er in Serie geht? Und diese Ingenieure sollen so blöd und naiv gewesen sein? Ingenieure, die mit Gürtel und Hosenträger auf die Straße gehen, damit die Hose nicht rutscht? Und wenn, hätte man diesen Alleingang nicht wenigstens bei den Genehmigungsbehörden anzeigen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter am Bundesgerichtshof, die zu den besten Juristen gehören, die man finden kann, nicht naiv sind.

 

Wir berichten.

 

[BGH VI ZR 162/20]