Das Landgericht Ravensburg hat Volkswagen wegen der eingebauten Betrugssoftware schon wiederholt verurteilt. Jetzt hat das Landgericht nochmals klargestellt, dass VW sittenwidrig gehandelt hat und deshalb auch bei älteren Modellen noch keine Verjährung eingetreten ist. Volkswagen muss in dem Urteil einen fünf Jahre alten Skoda Superb zurücknehmen, gleich wie bei einem VW Passat davor. Abzuziehen vom Kaufpreis ist lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
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