Nicht nur ein erhöhter Kraftstoffverbrauch ist die Folge von durchgeführten Updates. Nach einer Begutachtung durch das Umweltbundesamt liegen nach einem Update auch die CO2-Emissionen um das dreifache über dem Labor-Grenzwert. Die durchgeführten Updates erscheinen ihren Zweck verfehlt zu haben und sind im Ergebnis vielmehr eine „Verschlimmbesserung“. Mit anderen Worten: Das Software-Update von VW ist fehlgeschlagen.
Nach dem Bericht im Handelsblatt vom 12.12.2019 liegt sogar eine bewusste Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und aller Kunden vor. Wenn dem tatsächlich so ist, können auch noch sämtliche Diesel-Käufer klagen, die vielleicht ein Verjährungsproblem haben. Denn die Betrugsaufklärung wurde in allen Fällen nicht vor 2016 aufgespielt und ist auch erst im November 2016 vom KBA genehmigt worden.
Typische Update-Folgen: Ruckeln beim Anfahren, Start-Stop-Automatik springt oftmals nicht an, Mehrverbrauch im Schnitt von 0,5 Liter, schlechtere Motorenleistung. Das Handelsblatt führt dann im Weiteren aus, dass diese Probleme bei der Software-Entwicklung bekannt waren und bewusst mit eingebaut wurden.
Zwischenzeitlich ermittelt deswegen auch die Staatsanwaltschaft. Wir setzen für eine Reihe von Diesel-Käufern die berechtigten Ansprüche durch und erstatten zwischenzeitlich auch Strafanzeige wegen Betruges gegen die Verantwortlichen des VW-Konzerns.
[siehe auch Handelsblatt.com vom 12.12.2019 - 15:00 Uhr: "Software-Update"]