Bundesweit werden derzeit wieder Zahlungsaufforderungen von Kleinbeträgen versendet. Dabei gibt es weder die angegebene Forderung, noch den Abmahner oder Anspruchsteller. Teilweise werden bekannte Firmen, wie Ebay, im Betreff aufgeführt. Auch die Namen von existierenden Anwaltskanzleien werden zur Eintreibung benutzt. Das Zahlkonto liegt dann aber irgendwo im Ausland. Beginnt die IBAN-Nummer nicht mit DE, liegt ziemlich sicher ein Betrugsversuch vor. Derzeit kursiert eine Forderungseintreibung eines Rechtsanwalt Rafael Fischer für die Ebay AG. Der Unterzeichner ist und war jedoch nie für Ebay tätig.
Wir haben gegen die unbekannten Versender Strafanzeige erstattet. Wer weiß, wer hinter diesen Fake-Mails steckt, möge die Polizei oder uns informieren. Brauchbare Informationen sind uns ein „Kopfgeld“ von € 1.000,00 wert.
Wer von unserer Kanzlei Zahlungsaufforderungen erhält, die er in keinster Weise zuordnen kann, die ihm „spanisch“ oder „osteuropäisch“ vorkommen, kann die Berechtigung bei uns überprüfen lassen und seinerseits uns eine E-Mail schicken an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit der Bitte um Überprüfung, ob es sich um eine Fake-Mail handelt. Wir klären auf, Betrugsversuche leiten wir an die Polizei weiter.