1. Grundsatz
Die private Nutzung von Mobiltelefonen (inkl. Smartphones, Smartwatches u. ä.) während der Arbeitszeit ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Telefonate, Nachrichten, soziale Medien, Audio‑ oder Videonutzung sowie das Fotografieren oder Filmen innerhalb des Betriebsgeländes.
2. Zulässige Ausnahmen
Die Nutzung privater Mobilgeräte ist grundsätrzlich zulässig:
-
in den Pausenzeiten,
-
in ausgewiesenen Pausenräumen oder außerhalb der Arbeitsbereiche,
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in dringenden Ausnahmefällen (z. B. familiäre Notfälle), wobei die Nutzung auf das notwendige Maß zu beschränken ist.
3. Betriebsbezogene Einschränkungen
In sensiblen Arbeitsbereichen (z. B. Produktion, Kundenkontakt, Datenverarbeitung) gilt ein erweitertes Nutzungsverbot, um Sicherheits- und Datenschutzrisiken sowie Betriebsstörungen vorzubeugen. Verstöße gegen diese Regelungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
4. Mitbestimmung und Anpassung
Diese Regelung erfolgt unter Berücksichtigung des Direktionsrechts nach § 106 GewO sowie – sofern ein Betriebsrat besteht – im Einvernehmen mit diesem gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Änderungen oder Erweiterungen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wenn ein Arbeitgeber ein Handyverbot am Arbeitsplatz durchsetzen will, sollte im Vorfeld die besonderen Gegenheiten im Arbeitsalltag einmal durchexerziert werden. Praxistauglichkeit ist hierhei das A und O.
Das private Surfen auf dem Firmenrechner (insbesondere auf dem Firmenaccount) sollte man ebenso wenig dulden und generell untersagen.
Musterregelung: Verbot der privaten E-Mail-Nutzung auf dienstlichen Geräten
1. Grundsatz
Die Nutzung von dienstlichen IT-Systemen – insbesondere E-Mail-Programmen, Internetzugängen und firmeneigenen Endgeräten (Computer, Laptops, Tablets, Smartphones) – ist ausschließlich für dienstliche Zwecke gestattet.
2. Verbot der privaten Nutzung
Die Verwendung dienstlicher E-Mail-Konten (z. B. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie die Nutzung von Webmail-Diensten (z. B. Gmail, GMX, Outlook.com) oder privaten Kommunikationsplattformen über den Firmencomputer für private Zwecke ist nicht erlaubt. Auch das Speichern privater E-Mails oder Anhänge auf dienstlichen Endgeräten ist untersagt.
3. Gründe für das Verbot
Dieses Verbot dient dem Schutz:
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der betrieblichen IT-Sicherheit und der Einhaltung von Datenschutzanforderungen,
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der Trennung dienstlicher und privater Kommunikation,
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der Sicherstellung der Arbeitsleistung,
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sowie der Vermeidung rechtlicher Haftungsrisiken für das Unternehmen.
4. Ausnahmen
Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung oder der IT-Abteilung.
5. Kontrollhinweis & Mitbestimmung
Das Unternehmen behält sich vor, dienstliche Geräte im Rahmen der geltenden Gesetze auf Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. In mitbestimmten Betrieben gilt: Diese Regelung wurde unter Mitwirkung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG eingeführt.
6. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regelung können arbeitsrechtliche Maßnahmen – bis hin zu Abmahnung oder Kündigung – nach sich ziehen. Zudem behält sich das Unternehmen zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Schritte vor.
Beides sollte man sich von den Mitarbeitern unterschreiben lassen.