Die vielleicht dümmste Entscheidung des Adidas-Konzern ever. Adidas und Deichmann versuchen die Mietkosten auf den Staat abzuwälzen. Vielleicht besteht am Ende ein Entschädigungsanspruch wegen der Zwangsschließungen. Dies muss aber im ordentlichen Rechtsweg geklärt werden. Einfach die Zahlungen einstellen und den Staat zu erpressen und Vermieter ebenso, ist egoistisches Kalkül. Das rächt sich. Im Netz ist der Aufschrei groß, Twitter-Nutzer rufen zum Boykott auf. Adidas ist von null auf Platz 1 der Corona-Schmarotzer gerutscht, Deichmann auf Platz 2.

 

Der richtige Weg ist ein anderer: wenn jemand jetzt schon Probleme hat, die nächste Miete zu bezahlen, dann muss er unverzüglich mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht kann man einvernehmlich eine Zwischenlösung finden. Sollte ein Vermieter den Mieter die Miete aus Solidarität erlassen, sollte er sich wenigstens eventuelle Entschädigungsansprüche gegen Behörden, Staat und Dritte abtreten lassen. Gefährlich ist es keine Miete zu zahlen, wenn man es kann bzw. könnte. Und Adidas könnte (mindestens derzeit) noch die Miete bezahlen, nachdem der zweite Kostenblock ‚Mitarbeiter‘ regelmäßig in Kurzarbeit geschickt wurde. Der Kündigungsschutzschirm bedeutet nicht, dass die Miete nicht mehr zu bezahlen ist, man kann nur im Moment deswegen nicht außerordentlich gekündigt werden. Der Vermieter ist aber nicht daran gehindert, die offenen Mieten per Mahnbescheid geltend zu machen oder im Urkundenprozess durchzusetzen und dann zu vollstrecken. Die Mehrkosten für den Mieter pro Miete betragen dann schnell zwischen 20 und 30 %. Und die Zinsen laufen auch weiter. Adidas steht zurecht auf Platz 1 der Corona-Schmarotzer. Und gleichzeitig auf Platz 1 der 'Corona-Deppen'.

 

Da es schlicht nicht sein kann, dass Betriebe über ungewisse Zeit einen „Lockdown“ durchführen müssen, ohne für den eingetretenen und eintretenden Schaden entschädigt werden, die ‚Soforthilfe‘ von wenigen tausend Euro verpufft.

 

Wir stellen für alle unsere Mandanten in diesen Tagen einen förmlichen Antrag auf Kostenentschädigung. Das sollte sich jeder schleunigst überlegen. Hier könnten Fristen laufen.

Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt.

Baulärm ist regelmäßig als Mangel der Mietsache anzusehen, soweit er die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Dies muss der Mieter darlegen und beweisen.

Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung

haben, wenn er wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch die

Untervermietung die Wohnkosten signifikant senken will.

Die Vermietung einer angemieteten Wohnung über Airbnb ist eine Pflichtwidrigkeit, die nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Weitervermietung durch einen Untermieter erfolgt. Dessen Verhalten muss sich der Mieter zurechnen lassen.

 

Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin. Allerdings wurden auch dem Vermieter schwerwiegende Pflichtverletzungen zur Last gelegt, selbst erhebliche Pflichtverletzungen begangen zu haben. So mietete er die Räume über seine Hausverwaltung selbst zum Schein über Airbnb an, besorgte sich die Schlüssel von einem Dritten, öffnete die Wohnung und betrat die Räume und fotografierte ausführlich bis in die Schlafräume hinein. Dies wiederum stelle einen grundlegenden Eingriff in die Rechte des Mieters dar. Damit schied vorliegend eine fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung aus.

 

 

[LG Berlin, Urteil vom 03.07.2018, 67 S 20/18]