Immer mehr Gerichte legen fest, dass ein Elternteil bei einem gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie von der Festlegung abweichen kann. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld, selbst wenn sich beispielsweise die Mutter irrtümlich zu einem solchen Schritt berechtigt gefühlt habe. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat zwischenzeitlich eine solche Entscheidung getroffen, die viele als Grundsatzurteil sehen.
Die Gewährung des Umgangsrechts heißt aber noch nicht, dass der andere Elternteil in seiner Zeit machen kann, was er will. So können Urlaubsaufenthalte im Ausland daran zu messen sein, ob Risikogebiete angesteuert werden oder nicht, ob das Kind bestimmten Gefahren ausgesetzt wird. In Zweifelsfragen empfiehlt sich dringend, eine gerichtliche Abänderung oder Ausnahmeregelung zur bisherigen Umgangsregelung einzufordern und das jeweilige Familiengericht anzurufen.
[Quelle: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 08.07.2020, Az. 1 WF 102/20]