Weil nach 12 Jahren die Ehe gescheitert ist, hat ein Ehemann den Liebhaber verklagt und Schadensersatz in Höhe von 750.000 $ zugesprochen bekommen. In North Carolina (und in fünf weiteren US-Bundesstaaten) ist dem Ehepartner erlaubt, einen Störenfried zu verklagen. Das entsprechende Gesetz entstand in einer Zeit, als Frauen noch als Besitz ihres Ehemannes galten.
In Deutschland gibt es ein solches Gesetz nicht. In Deutschland kann man unter Umständen dem Liebhaber der Ex-Frau die Kosten für den Privatdetektiv in Rechnung stellen. Einen solchen Anspruch machen wir im Zweifel im Scheidungsverfahren geltend.
Bekanntester Störenfried in Ehesachen ist derzeit Gerhard Schröder. Der Exmann von Soyeon Schröder-Kim verlangt derzeit vom Altbundeskanzler 100 Millionen südkoreanische Won, das sind umgerechnet etwa 75.000 €. Bis 2015 stand auf Ehebruch Korea noch Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren. Es gibt also noch Länder, in denen der Gesetzgeber mit dem gehörntem Ehemann oder der gehörnten Ehefrau mitfühlt. Deutsche Männer und Frauen müssen so etwas im Zweifel hinnehmen, seid in Deutschland das Verschuldensprinzip abgeschafft wurde. Die Richter schaut nur noch auf das Ergebnis, nämlich ob die Ehe endgültig zerrüttet ist. Aber nicht ganz: was viele nicht wissen: "Fremdgehen" kann den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirken. Siehe hierzu: http://www.lawinfo.de/index.php/22-ausgewaehlte-rechtsgebiete/familienrecht/140-fremdgehen-kann-anspruch-auf-trennungsunterhalt-verwirken