Endlich wird „Stalking an sich“ strafbar
In tausenden Verdachtsfällen wird jährlich ermittelt, nur wenige Stalker werden dann aber verurteilt. Der Grund hierfür ist, dass für eine Verurteilung eines Stalkers notwendig war, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers jeweils schwerwiegend beeinträchtigt haben. Das war in der Regel dann der Fall, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder ihren Arbeitsplatz gewechselt hat. Das soll jetzt anders werden. Durch Gesetzesänderung macht man sich wegen Stalking auch strafbar, wenn die Art und Weise der Nachstellungen „objektiv geeignet“ sind, das Opfer schwerwiegend zu beeinträchtigen. Endlich wird der Straftatbestand am Täter ausgerichtet. Nach Aussage des Bundesjustizministers soll die Änderung folgendes bewirken: „Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker“.
14-jährige Krebskranke darf sich nach ihrem Tod einfrieren lassen
Das oberste Gericht Großbritanniens erlaubte einer krebskranken Jugendlichen nach ihrem Krebstod, ihre Leiche einfrieren zu lassen. Das Mädchen ist inzwischen verstorben und hoffte, dass ihre Krebsform durch den medizinischen Fortschritt in Zukunft heilbar würde und dann eventuell wieder aufgeweckt werden kann. Der Vater des Mädchens war dagegen, weil er befürchtete, dass für den Fall, dass eine spätere Behandlung erfolgreich sein würde, das Mädchen dann immer noch 14 Jahre alt ist und ohne Eltern und Angehörige wäre. Das Gericht gab dem Wunsch der 14- jährigen Vorzug. Zwischenzeitlich ist die Leiche des Mädchens in die USA überführt worden und ist in Trockeneis gelegt. In Deutschland gibt es nach unseren Erkenntnissen noch keine solche oder ähnliche Entscheidung.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Zum 1.1.2017 wird die sog. Düsseldorfer Tabelle angepasst. Dann gibt es erhöhten Kindesunterhalt.
Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindestunterhalt für jedes Kind bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) um sieben Euro von 335 € auf 342 € monatlich.
Von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) um neun Euro von 384 € auf 393 € monatlich.
Reform des Sachverständigenrechts: Neue Mindestanforderungen an Gutachter in Familiensachen
Künftig sollen nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen. Der Bundesrat billigte nun ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.
Sachverständige müssen eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation haben. Pädagogen oder Sozialpädagogen können nur berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Bisher gibt es keine förmlichen Anforderungen an die Ausbildung der Gutachter.
Ehegattentestament mit einem polnischen Ehegatten
Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten. Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.