Rückruf: Bei Hyundai brennt’s
Bei dem Hyundai-Modell „Kona“ können die Batterien brennen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb einen Rückruf des Modells wegen drohender Brandgefahren der Batterie verfügt. Nach Herstellerangaben geht es in Deutschland um 6.000 Exemplare. Grundsätzlich sind auch andere Hersteller betroffen, doch sind vermehrt in Südkorea die Elektro-SUV wegen überhitzten Batterien in Brand geraten.
Wem das zu „heiß“ ist, der sollte darüber nachdenken, das Fahrzeug zurückzugeben und Rückabwicklung zu verlangen. Wer ein Elektro-SUV Kona gekauft hat, möchte sicherlich keinen „Feuerstuhl“. Batteriezellen müssen sicherer werden.
Für VW wird es abermals eng: auch der Dieselmotor EA 288 scheint mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet
Als der Dieselskandal vor ca. 5 Jahren in den USA den Anfang nahm und dann nach Europa und insbesondere Deutschland herüberschwappte, ging es um die Motorenreihe EA 189. Die Verantwortlichen bei VW versicherten in der Folgezeit, dass andere Motoren, wie beispielsweise der EA 288, vom Dieselskandal nicht betroffen seien. Mit dieser Aussage hervorgetan hat sich insbesondere der VW-Chef Herbert Diess. Jetzt sieht es so aus, als wäre diese Angabe gelogen gewesen. Unabhängig davon, dass dies dann Folgen für den amtierenden VW-Chef hätte, wären weitere Millionen Fahrzeuge betroffen. Denn der EA 288 ist der Nachfolgemotor früherer Modelle.
Rückruf VW Jetta: Zwar kein Dieselskandal, aber Benzin könnte auslaufen
In den USA muss Volkswagen über 200.000 Jetta zurückrufen und Schrauben nachziehen, weil solche sich an den Modellen 2016-2018 lockern können mit der Folge, dass Benzin ausläuft, was auch „brandgefährlich“ werden kann.
Auch wenn es um ein Modell geht, dass in Puebla (Mexico) zusammengeschraubt wurde, muss man sich für Deutschland und Europa fragen: woher stammen die dort eingesetzten Jetta und: haben die nicht vielleicht alle eine Schraube locker?
OLG Karlsruhe hält Fahrzeugkauf eines Audi nach Herbst 2015 nicht (mehr) für sittenwidrig
Die Klägerin aus Baden-Württemberg kaufte 2018 einen gebrauchten Audi A5 2.0 TDI (mit Softwareupdate). Der Verkäufer hatte anscheinend im Vorfeld versichert, dass das Fahrzeug nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Die Käuferin nahm an, dass das Update wiederum eine illegale Abschalteinrichtung enthalte. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) habe für das sog. Thermofenster eine gesetzeswidrige Freigabe erteilt. Das OLG „versteckte“ sich hinter einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ab Herbst 2015 nicht mehr in Betracht komme, weil zu dem Zeitpunkt der Dieselskandal sich weltweit – zumindest europaweit – herumgesprochen hatte und täglich in den Medien präsent war.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat nach diesseitiger Auffassung mehrere entscheidende Fehler:
Bei Unfall besser nicht in einem Tesla sitzen: Die Sitze brechen schnell ab
Der Fahrzeughersteller Tesla sollte in sämtlichen Modellreihen Stabilität der Sitzplätze im Innenraum auf Schwachstellen analysieren und die bislang verbauten Sitze austauschen und bei bereits verkauften Fahrzeugen kostenlose Nachrüstung anbieten. Tesla kennt das Problem schon länger. Auffahrunfälle in den USA haben gezeigt, dass viele Sitze beim Aufprall regelrecht zusammenbrechen. Das ist für die Insassen unnötig lebensgefährlich, insbesondere auch für kleine Kinder. Der Sprecher des US-Interessenverbandes "The Center For Auto Safety" hält das Interieur bei Tesla nicht sicherer als einen Gartenstuhl. Tesla baut Stühle am unteren Rand der Sicherheitsnormen. Die werden allgemein als nicht ausreichend erachtet. Tesla Besitzer sollten nicht warten, bis es zu einem Unfall kommt.