Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Das weiß eigentlich jeder. Aber was geschieht, wenn es gar nicht zur Beurkundung kommt? Der Käufer plötzlich nicht mehr will, der Kaufinteressent schon erheblichen Aufwand hatte. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Verkäufer kurz vor dem Notartermin den Kaufpreis um 100.000 € anhob. Der Interessent war hierzu nicht bereit und sagte ab. Im Vorfeld hatte dieser bereits bei der Bank einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, der ihn jetzt  eine Vorfälligkeitsentschädigung von 9.000 € kostete. Muss der Verkäufer dem Interessenten diese Aufwandkosten erstatten? Die Richter am Bundesgerichtshof meinen: Nein.

Das LG Düsseldorf hat bereits vergangenes Jahr festgestellt, dass das Software-Update von Volkswagen betreffend die Motorengruppe EA 189 wiederum eine neue unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Das ist ein neuer Betrug.

Im Detail geht es um die Einprogrammierung eines sog. „Thermofenster“. Ein Thermofenster erlaubt Ausnahmesituationen, bei denen zum Motorschutz übergangsweise keine Abgasreinigung stattfindet. Das ist vorgesehen bei Fahrten in großen Höhenmetern oder bei bestimmten Außentemperaturen.  Volkswagen hat jedoch die Ausnahme zur Regel gemacht und damit findet eine Abgasreinigung so gut wie nicht statt. Über diese Umstände hat Volkswagen seine Kunden nicht informiert. Es wäre aber die Pflicht von VW gewesen.

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 10.01.2020 (2/20)

Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Der unter anderem für „Dieselverfahren“ zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufung eines Gebrauchtwagenkäufer zurückgewiesen, der im April 2016 von dem beklagten Autohaus ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW, Typ Tiguan 2,0 TDI mit einem Kilometerstand von 36.080 zu einem Kaufpreis von 25.900 EUR erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein von der VW AG hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit 2,0 Liter Hubraum verbaut.

Wer ein Dieselfahrzeug finanziert hat und im nachhinein rückabwickeln will, kann dies nicht über fehlerhafte Widerrufs-Klauseln in Finanzierungsverträgen durchboxen. Der Bundesgerichtshof hat die Klagen zweier Verbraucher abgewiesen, die ihre Autos über Darlehen der Banken von BMW und Ford finanziert hatten.

Ein in einem notariellen Kaufvertrag enthaltener Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Käufer einer Immobilie, der die Unwirksamkeit des vertraglichen Gewährleistungsausschluss wegen arglistigen Schweigens verdeckter Mängel durch den Verkäufer geltend macht, muss lediglich die objektiven Umstände darlegen und ggf. nachweisen, die einen hinreichend sicheren Schluss auf arglistiges Verschweigen bekannter Umstände zulassen. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann seinen Schaden insbesondere dann nicht auf der Grundlage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten berechnen, wenn er die Sache behält und die fiktiven Mängelbeseitigungskosten den Sachwert des Gebäudes erreichen oder übersteigen.