MS Artania: Deutscher Kreuzfahrt-Passagier stirbt an Covid-19 - übrigen Passagieren dürfte Schadensersatzanspruch zustehen
Ein Deutscher ist nach einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klinik im australischen Perth gestorben. Zuvor war der Mann Passagier des im Westen Australiens festsitzenden Kreuzfahrtschiff „Artania“.
Nach Coronavirus-Fällen auf dem Kreuzfahrtschiff mit überwiegend deutschen Passagieren vor Australien fordern die dortigen Behörden eine rasche Abreise des Luxusliners. Die „Artania“ müsse schnellstmöglich nach Deutschland zurückfahren“, sagte der Regierungschef des Bundesstaates Westaustralien, Mark McGowan.
Das Kreuzfahrtschiff der in Bonn ansässigen Reederei Phoenix hatte vergangene Woche mit Dutzenden Coronavirus-Infizierten an Bord in Fremantle südlich von Perth (Australien) angelegt. Mindestens 23 am Coronavirus erkrankte Passagiere und 13 Crewmitglieder befinden sich noch in australischen Krankenhäusern. Es ist von noch mit viel mehr infizierten Passagieren zu rechnen. Der Großteil der mehr als 800 Passagiere war am Sonntag nach Deutschland ausgeflogen worden.
Zwei Wochen saßen die Passagiere auf der „Artania“ wegen des Coronavirus vor der australischen Küste fest. Eigentlich sollte die Südseekreuzfahrt von Sydney bis nach Tahiti gehen. Aber schon bevor das Schiff in See stach war klar, dass die Reise nicht wie geplant verlaufen würde. Die Reederei ging zu dem Zeitpunkt noch davon aus, dass es keinen Coronavirus-Infizierten auf dem Schiff geben würde. Ein Trugschluss – mittlerweile gibt es sogar den ersten Todesfall.
Dass sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf einem Kreuzfahrtschiff trotz angeblich ausreichender Schutzmaßnahmen nicht verhindern lässt, war vorhersehbar. Auf der „Artania“ befanden sich viele Personen auf engem Raum und viele Passagiere gehören der Risikogruppe an. Die Reederei und der Reiseveranstalter müssen sich nun hierfür verantworten – möglicherweise auch wegen fahrlässiger Tötung.
Das Kreuzfahrtschiff stach am 13.03.2020 in See. Seit dem 11.03.2020 spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Coronavirus-Pandemie. Es war fahrlässig, dass die Kreuzfahrt überhaupt noch gestartet wurde! Wir prüfen daher, ob gegen die Verantwortlichen der Phoenix GmbH nicht Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bei der deutschen Staatsanwaltschaft zu erstatten ist, egal unter welcher Flagge das Schiff fährt, egal wo sich der Tod ereignet hat. Die übrigen Passagieren sind auf Geschädigte, entweder weil sie gefährlich an Corona erkrankt sind oder weil sie wegen Corona große Ängste an Bord erlitten haben. Passagiere sollten sich das das nicht gefallen lassen und dieses eklatante Missmanagement nicht gefallen lassen. Es ist offensichtlich, dass man (wie in Ischgl) noch einmal Vollpension einsacken wollte. Ok, so funktioniert die Welt, nicht aber wenn mit Menschenleben gespielt wird.
Mord durch Spazieren gehen?
Kann sein. Dazu bedarf es nicht einmal einer Ausgangssperre. Wer weiß, dass er Corona hat oder Überträger ist und in dieser Kenntnis anderen Personen begegnet, macht sich strafbar, wenn sich der Gegenüber ansteckt. Letztlich ist das nichts anderes als bei der Strafbarkeit von Personen, die Aids haben. Lediglich die Übertragung ist einfacher. Aber auch das ist bekannt. Stirbt die Person, die nachweislich angesteckt wurde, geht es von Rechts wegen tatsächlich um Mord.
Aber auch, wer gedankenloser Spreader (Personen, die selbst nicht krank sind, aber anderer als Überträger infizieren sind) sind bei Nachweis für ihr Verhalten haftbar. Weil grob fahrlässig oder vorsätzlich, greift keine Haftpflichtversicherung.
Dass solche Inanspruchnahmen nicht an den Haaren herbeigezogen sind, wird die „Nachbearbeitung“ der Corona Folgen zeigen. Konkretes Beispiel: wir haben schon jetzt mehrere Mandate auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen Behörden und Barbetreiber in Ischgl. Wir recherchieren noch. Strafanzeigen und Schadensersatzklagen sind wahrscheinlich.
So wird Fler zum Flerle
Fler ist ein in der Jugendszene bekannter 'Künstler' mit ausgedehnten Macho-Allüren, einem schlecht sitzendem Sakko, unvorteilhafter Frisur und einer leicht debilen Betonung auf Umlauten. Seine musikalische Darbietung bezeichnet Fler als Rap. Richtig bekannt wurde er für seine aktuellen Hetz- und Gewaltaktionen vornehmlich gegen Frauen wie auch gegen Männer. Nach den letzten Gewaltaktionen gegen einen RTL-Fernsehteam, erging zwar zunächst ein Haftbefehl, der Richter ließ ihn danach aber wieder laufen. Der Richter hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht.
Beschwerde eingelegt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesrichter, die Kükenschreddern toleriert haben
Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:
Folgen des Brexit für Knackis
Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.