Ist der Dieselskandal überhaupt ein Dieselskandal?
Im Rahmen des Diesel-Skandals berichtet www.businessinsider.de zur Anklage gegen Martin Winterkorn mit einem besonderen Detail, das den Anschein erweckt, als wäre der Abgasskandal ein Skandal von Fehleinschätzungen, aber nicht ein Abgasskandal. Im Ergebnis steht nämlich bis jetzt fest: Volkswagen hatte mit Ihrer Abschaltvorrichtung den CO2-Ausstoß geschönt. Nicht beantwortet scheint bislang die weitergehende Frage (Plausibilitätsfrage): Hat die als „Akustikfunktion“ eingebaute Abschaltvorrichtung dazu geführt, dass der CO2-Anstieg über die absolut zulässigen Grenzwerte hinaus ging? Von strafrechtlicher, wie haftungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage, ob die Manipulation (Abschalten der notwendigen Abgasreinigung) die zulässigen Höchstwerte überschritten hat. Diese Frage konnte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang nicht eindeutig beantworten, weil man nur die Ausstoßreduktion bei Motordrosselung gemessen hat, nicht aber bei tatsächlich freier Fahrt, ob die Grenzwerte da nicht trotzdem im Norm-Bereich liegen. Dann läge kein haftungs- und strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Dies wäre dann möglicherweise immer noch eine Täuschung der Behörden, nicht aber der Käufer und ohne Einfluss auf die Straßentauglichkeit. In der Konsequenz wäre das dann ein „untauglicher Versuch“, einen illegalen CO2-Ausstoß als legal darzustellen.
Der Strafprozess gegen Winterkorn verzögert sich erneut
Der Strafprozess gegen den ehemaligen Gesamtvorstand von Volkswagen, Martin Winterkorn, hätte am 20.04.2021 beginnen sollen. Wegen der Corona-Pandemie ist der Verfahrensbeginn auf den 16.09.2021 diesen Jahres verlegt worden. Das Gericht setzt seit 130 Verhandlungstagen aus. Damit wird vor Ende 2023 kaum ein Urteil zu erwarten sein. Angeklagt ist gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gegenüber den Käufern und Behörden.
Üble Gerüche im Strafvollzug
Manche mögen es vielleicht bedauern, aber die Zeiten von Wasser und Brot sind im deutschen Strafvollzug schon lange Vergangenheit. Schon das Grundgesetz gebietet, dass jedermann - also auch Strafgefangene - einen Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung haben. Dieser Anspruch ist, natürlich auch für Strafgefangene, auch entsprechend einklagbar.
Einen Teilerfolg errangen nun zwei Häftlinge, die in bayrischen Justizvollzugsanstalten (Augsburg und Aichach) einsitzen. Unabhängig voneinander wollten die beiden gegen die Haftbedingungen in den Anstalten angehen. Grund hierfür war, dass in den kleinen Zellen, in denen die beiden Gefangenen mit jeweils einem Mitgefangenen untergebracht sind, die Toiletten nicht abgetrennt sind und auch keine eigene Abluft haben. Um die Verfahren führen zu können, beantragten beide Strafgefangene Prozesskostenhilfe.
Wer für die Vermietung von Zimmern oder Wohnungen sexuelle Gegenleistungen fordert, macht sich wegen Zwangsprostitution schuldig
Was zunächst vielleicht von manchen als sexuelle Nötigung eingeschätzt wird, kann schlimmere Folgen haben. Ein 58-jähriger Drecksack hatte die Notlage ausgenutzt und mehrere junge Frauen, die bei ihm ein Zimmer angemietet hatten, zu sexuellen Handlungen an ihm veranlasst und später sogar noch an Dritten. Zwischenzeitlich wurde Herr Drecksack vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und zwar wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Staatsanwaltschaft geht im Dieselstrafprozess gegen Winterkorn von einer hohen Strafe aus
Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.
Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.
Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.
Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.