Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat aktuell den Autohersteller Opel verpflichtet, Modelreihen seiner Fahrzeuge Opel Zafira, Opel Cascada und Opel Insignia (Baujahr 2013 bis 2016) zurückzurufen und ein Softwareupdate aufzuspielen. Das Gericht bestätigt damit eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes gegenüber dem Hersteller Opel. Opel wehrt sich dagegen, dass es unzulässig sei, wenn der Stickoxidausstoß bei weniger als 17 Grad Celsius bereits gedrosselt wird.
Ob dies ein Verstoß gegen EU-Richtlinien ist, soll erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Das ändert aber jetzt nichts an dem verpflichtenden Rückruf. Im Zweifel geht der Umweltschutz der Sorge um Reputationsschaden vor. Opel spricht von einer freiwilligen Service-Aktion, die durch die Entscheidung des Gerichts nunmehr verpflichtend geworden ist.
Der Grund, weshalb sich der Autohersteller so gegen die Einstufung einer unzulässigen Manipulation richtet ist eindeutig: Dadurch soll verhindert werden, dass Opelkäufer ihre Fahrzeuge wegen Dieselbetruges rückabwickeln können. Sie können trotzdem! Zwar mit gewissem Prozessrisiko aber betroffene Dieselkäufer können sehr wohl vom Hersteller Rückabwicklung verlangen. Das sollte jetzt auch geschehen, damit nicht irgendwann Verjährung eintritt. Das erste Jahr dürfte bald rum sein.
Ansprechpartner für „wirrückabwickelndeinauto.de“ ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Oliver Hirt und Rechtsanwalt Rafael Fischer, Telefon Sekretariat 07531/5956-10.
Wir verweisen ergänzend auf unseren Artikel vom 23. Oktober 2018 unter http://www.lawinfo.de/index.php/43-ausgewaehlte-rechtsgebiete/dieselklagen/693-dieselskandal-erreicht-opel-modelle-insignia-cascada-und-zafira .