Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Rückruf von Modellen der Baureihe A4 und A6 angeordnet. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit einem V6 (2,7 Liter) TDI-Motor in den Jahren 2004 bis 2009 ausgerüstet worden sind.
Damit weitet sich der Dieselskandal nochmals gehörig aus, vor allem auch ältere Diesel-Fahrzeuge. Viele mahnen, dass Ansprüche der Käufer verjährt seien. Wir machen Ansprüche für die Diesel-Kunden dennoch geltend, denn der Bürger kann nicht mehr wissen als das KBA. Bevor der Bescheid erlassen wurde, das war am 05.11.2019, läuft nach diesseitigen Verständnis die Verjährung noch gar nicht. Da es sich darüberhinaus um eine betrügerische Manipulation handelt, liegt ein deliktischer Anspruch vor, der erst mit Kenntnis des Schadens und des Schädigers zu laufen beginnt. Hinzukommt, dass Audi verpflichtet gewesen wäre, jeden einzelnen Fahrzeugkäufer (und/oder Besitzer) innerhalb der Primärverjährung zu informieren, was zweifelsohne nicht geschehen ist.
Dennoch sollten Betroffene jetzt schnell handeln.
Bei diesen Modellen wird eine Rolle spielen, in wie weit gefahrene Kilometer als Vorteilsabzug zu berücksichtigen sind. Es gibt Gerüchte und Stimmen, dass ein Kilometer-Abzug gar nicht vorzunehmen ist, vielmehr dass mit Kaufpreiszahlung ein Zinsanspruch entstanden ist.