Anscheinend hat der österreichische Verbraucherschutzverein erste Zivilklagen gegen die Republik Österreich eingereicht, verkündet die Organisation. Rechtlich gesehen sind diese Verfahren erste Musterprozesse, keine Sammelklagen.

 

Es werden Schmerzensgeldansprüche für einen Verstorbenen und einen Schwerkranken geltend gemacht in Höhe von € 100.000,00 bzw. € 45.000,00.

 

Wie zielführend das ist, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Der Vereinsobmann Peter Kolba verfolgte in der Vergangenheit mehr politische Interessen als die rechtlichen Einzelinteressen von Bürgern.

 

Möglicherweise ist die Klage (vor Beginn der Wintersaison) ein Weckruf an die österreichische Regierung um hier eventuell ein Füllhorn auszuschütten und eine Art Schuldanerkenntnis zu erreichen.