Als im März diesen Jahres mehrere Drogendealer festgenommen wurden, die u. a. auch in der Szenekneipe "Hofmayer's" verkehrten, wurde von der Stadt Überlingen kurzerhand die Sofortschließung der Gaststätte angeordnet. Hiergegen haben wir für den Betreiber Beschwerde eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6 S 1397/15) Recht bekommen. Die Schließung war rechtswidrig. Der Wirt darf das Lokal ab sofort wieder selbst betreiben. Die Stadt Überlingen ist dem Mandanten darüber hinaus schadensersatzpflichtig. Der Werdegang der Geschichte ist nachzulesen in der Regionalausgabe des SÜDKURIER: