Zum 01.01.2017 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:

 

Für Verkehrsteilnehmer werden nicht nur die Gebühren für die Erlangung des Führerscheins und die TÜV-Hauptuntersuchung teurer, auch die Handynutzung wird mit einer höheren Geldbuße belegt. Ausdrücklich in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden nun auch Tabletts, E-Book-Reader und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.

 

Es ändern sich auch die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Wenn bislang für Radfahrer keine besonderen Lichtzeichen angebracht waren, galten in der Regel die Fußgängerampeln für diese mit. Künftig gilt: Der Radfahrer muss sich an den Fahrverkehr halten. Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt künftig € 60,00 - € 120,00 und mehr, wenn es zu einem Unfall kommt. Außerdem gibt es je nach Verstoß Punkte in Flensburg.

 

Für Arbeitnehmer steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von € 8,50 auf € 8,84 je Stunde.

 

Für Unternehmer werden elektronische Ladenkassen Pflicht, die Einzeldaten speichern können und auch einen Datenexport ermöglichen. Wer weiterhin alte Kassen einsetzt, läuft Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätzt.

 

Für Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag auf € 8.820,00.

 

Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden bis zu einer Maximalsumme von € 8.820,00. Anrechenbar sind Vorsorgeaufwendungen für das Alter bis zu einem Höchstbetrag von € 23.362,00 pro Jahr.

 

Für Versicherungsnehmer sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen von derzeit 1,25 % auf 0,9 %. Der Garantiezins gilt allerdings nur für neue ab 2017 abgeschlossene Verträge. Für Altverträge ändert sich nichts.

 

Für Vorsorger ist von Bedeutung, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 2,55 % bzw. 2,8 bei kinderlosen Personen ansteigt.