Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 drohen Diesel-Fahrern Einschränkungen in deutschen Innenstädten.
Kaum war die Entscheidung bekannt geworden, machte sich auch schon Panik (zumindest unter den Besitzern von Diesel-Fahrzeugen) breit. Was ist zu tun? Wo darf ich nicht mehr fahren? Soll ich mein Auto umrüsten? Die drohenden Fahrverbote lösen zwischenzeitlich einen Ansturm auf Anwälte aus. Dabei steht noch gar nicht fest, wo konkret wann ein Fahrverbot von welcher Kommune für welche Fahrzeuge ausgesprochen werden soll. Welche Ausnahmen wird es geben?
Kollektive Hektik ist tatsächlich unnötig.
Selbst wenn eine Kommune ein solches Fahrverbot erlassen sollte, wird der einzelne Autofahrer bereits von Rechts wegen dagegen angehen können, weil er in seiner Mobilität eingeschränkt wird. Nicht betroffen sein sollen Diesel-Fahrzeuge der Schadensklasse VI. Wenn die aber fahren dürfen, gilt das gleiche Recht auch für eine Großanzahl von Fahrzeugen der Schadstoffklasse V. Viele Fahrzeuge zwischen 2010 und 2015 sind seinerzeit in den Verkehr gebracht worden, die dem Standard Schadensklasse VI Genüge tun, bevor es die Klasse offiziell gegeben hat. Voraussichtlich weiterfahren dürfen die meisten Modelle der Marke Audi, BMW, Mazda, Mercedes, Opel, Peugeot, Porsche und VW, wenn sie nicht älter als Baujahr 2010 sind. All diese Fahrzeuge werden wohl um ein Fahrverbot herumkommen.
Also alles halb so wild.
Wenn allerdings die Hälfte der Diesel-Fahrzeuge gar nicht unter das Fahrverbot fällt, ist schon wieder fraglich, ob die Einschränkung für die anderen Diesel-Fahrer tatsächlich eine Verbesserung der Luftwerte erwarten lässt.
Aus Erfahrung weiß man, dass ein Diesel oftmals eine höhere Laufleistung hat als ein Benziner. Daran wird sich so schnell nichts ändern.