Die 80-Jährige Marlies Krämer wollte höchstrichterlich durchsetzen, dass sie von ihrer Sparkasse als Kundin angesprochen wird und nicht als Kunde. Die Seniorin brabbelte im Vorfeld etwas von „Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung“ und kündigte schon im Vorfeld an bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Der Bundesgerichtshof hat das Anliegen nun zurückgewiesen. Sparkassen dürfen ihre Kunden auch weiterhin pauschal mit der männlichen Bezeichnung „Kunde“ ansprechen. Eine „Diskriminierung“ sei damit nicht verbunden.
Richtig! Wir haben wahrlich andere Probleme als solche Verfahren.
Bei Frau Krämer handelt es sich auch nicht einfach um eine alte Rentnerin, sondern um eine in die Jahre gekommene Ur-Emma, die als liebenswerte Oma versucht nach wie vor Politik zu machen. Ginge es nach Marlies Krämer, müssten sämtliche Formulare „zweisprachig“ ausgestaltet werden. Und bei Transgender Fällen wohl noch „dreisprachig“.
Unsere Gesellschaft steht vor ganz anderen Herausforderungen. Regelungsbedarf für das Ansinnen von Frau Krämer besteht nicht.