Weil die Medien über den Clan-Chef Ibrahim Miri berichten, wähnt Anwalt Albert Timmer nun seinen Mandanten in Lebensgefahr, da er jetzt quasi von jedem im Libanon erkannt werde, was Widersacher der Familie zu Handeln provozieren könnte. Über Miri wird berichtet, dass er sich trotz Abschiebung ganz frech erneut nach Deutschland hat einschleusen lassen und mit Hilfe von Rechtsanwalt Timmer einen Asylantrag gestellt hat und seit geraumer Zeit versucht, die Behörden an der Nase herumzuführen. Im Rahmen der früheren Verweildauer in Deutschland hat er sich nicht erkennbar nützlich gemacht, er war lieber Rockerchef von irgendwelchen Mongols.
„Sehr geehrter Herr Kollege Timmer,
Ihr Mandant ist für sein Medieninteresse selbst verantwortlich. Er hat bei seinem letzten Aufenthalt alles dafür getan, dass man Miri - im Gegensatz zu Fußballern - nicht als Nachbar haben möchte, was schlussendlich auch durch den Abschiebungsbeschluss (wegen bandenmäßigen Drogenhandels) zum Ausdruck kommt. Den Beschluss hat Ihr Mandant ignoriert, zumal man in Deutschland besser leben kann als im Heimatland. Hartz IV macht’s möglich. Sie schieben für Ihren Mandanten aber eine vermeintliche konstruierte Gefahrenlage im Libanon vor, weil die Medien über Ihren Miri berichten. Damit soll nämlich überhaupt erst eine Art Bleiberecht kreiert werden. Das kann nicht greifen: (1) Ihre Theorie ist nur eine Theorie (2) "Handeln von Widersachern“ ist keine staatliche Verfolgung (3) Was hat Miri im Libanon angestellt, dass er bei den Nachbarn nicht (mehr) willkommen ist? Bei uns ist er auch nicht mehr willkommen. Es heißt doch: Jeder ist seiner Beliebtheit Schmied. Hätte er mal Schmied gelernt.
Sie tadeln die Medien zu Unrecht. Das ist gerade so, als wenn ein Einbrecher sich im nachhinein beschwert und Schmerzensgeld verlangt, weil er bei Dunkelheit nur mit einer Taschenlampe leuchtend über den Flurteppich gestolpert ist.
Unabhängig davon habe ich den Eindruck, dass die „Rückführung von Miri nach Deutschland“ nicht planlos erfolgt ist, Herr Ibrahim Miri schon vor seiner Einreise von Ihnen juristisch-logistisch unterstützt wurde. Stimmt das? Ist so etwas von einem Anwaltsmandat noch gedeckt? Ein Bankräuber nimmt zum Überfall ja auch nicht seinen Anwalt mit? Ihr Verhalten wird vielleicht noch unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe zur illegalen Einreise nach Deutschland zu prüfen sein.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
R. Fischer“