So berichtet es die BILD und Focus am 24.11.2019.
Was heißt „soll“? Im Aufenthaltsgesetz ist unter § 66 Abs. 1 klar geregelt: „Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.“
Es ist also eine gesetzliche Selbstverständlichkeit, dass der Kostenverursacher auch für die Kosten aufkommt. Wie schon des Öfteren betont, sind die meisten Lebenssachverhalte durch Gesetze ausreichend geregelt, sie müssen nur konsequent angewendet werden. Dass dies offensichtlich sonst nicht der Fall ist, zeigt der Umstand, dass über eine gesetzliche Selbstverständlichkeit im Leitartikel von Zeitungen/Online-Magazinen darüber berichtet wird, dass die Behörden Recht und Gesetz anwenden.
Focus berichtet auch noch von einer Vorgeschichte: zwei Tage vor der Abschiebung wollten ein Clanmitglied und ein Freund des Clanchef diesen in seiner Abschiebezelle besuchen. Nachdem einer der Besucher ein Klappmesser abgegeben hatte, ist der noch ausfällig geworden, wie der "Spiegel" unter Berufung auf ein Protokoll berichtet. Die Beschimpfungen "Ich ficke dich", "Wichser", "Du Nazi" sollen gefallen seien. Anschließend habe er gedroht: "Ihr fühlt euch nur stark, weil wir hier drin sind. Kommt mit auf die Straße. Ich habe 1000 Leute, die euch fertig machen". Das Clan-Mitglied habe das Polizeipräsidium schließlich verlassen, der Freund Miris habe den Clan-Chef besuchen dürfen. – Auch für so ein Verhalten gibt es Gesetze – bitte konsequent anwenden!