Wer seinen Nachlass regeln möchte, hat hierzu im deutschen Recht mehrere Möglichkeiten:
Die meisten suchen einen oder mehrere Gesamtrechtsnachfolger, die zu erben eingesetzt werden. Mehrere Erben sind dann eine Erbengemeinschaft, die in der Folge das Erbe regelmäßig aufteilen.
Soll einer bestimmten Person ein konkreter Gegenstand (Geld oder Grundstück) zugewandt werden, die Person aber nicht Universalnachfolger des Vermögens werden, dann kann die Person vom Erblasser als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.
Der Erblasser kann auch bestimmte Personen als Vorerben einsetzen und gleichzeitig anordnen, dass die Erbschaft später – nach dem Tod des oder der Vorerben – an einen oder mehrere bestimmte Nacherben fällt. Das wird oftmals gemacht, um zu vermeiden, dass der Vorerbe den Nachlass irgendwie verschleudert.
Testament ist gut – Kontrolle ist besser! Um sicherzustellen, dass die Nachlassregelungen später auch umgesetzt werden, ist es in einigen Fällen sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen, der den Nachlass entsprechend den Wünschen des Erblassers verteilt und umsetzt. In der Regel werden hierfür fachkundige Personen eingesetzt, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.