In einem aktuellen Artikel zeichnet die Tageszeitung Welt die Folgen für die Opfer des Anschlages von Magdeburg auf.
Da die Tat nicht als Terrorangriff eingestuft sei, haben Angehörige keinen Anspruch auf Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten. Danach bekommen Angehörige, ihren Ehegatten, ein Elternteil oder ein Kind verloren haben 30.000 €, Geschwister eine Pauschale von 15.000 €. In dem Zusammenhang gibt es noch weitere Hilfen. Das sind aber auch Leistungen, die bei einem unvorhersehbaren Terroranschlag das Leid der Hinterbliebenen abfedern sollen. Wenn aber der Anschlag vorhersehbar war, wenn der Veranstalter mit Schuld trägt, dass es soweit kommen konnte, wenn dieser die Gefahrenlage erst so heraufbeschworen hat, wie sie sich gezeigt hat, dann geht es nicht um staatliche Milde, sondern um staatliche Haftung. Und das könnte hier der Fall sein.
Wie sich herausgestellt hat, war das Sicherheitskonzept gar nicht vorhanden oder katastrophal umgesetzt. Wäre die Einfahrt für den Täter blockiert gewesen, wäre es nicht zu diesem schlimmen Massaker gekommen. Deshalb spricht vieles dafür, dass der Staat wegen fahrlässigen Verhalten gegenüber den Opfern und den Hinterbliebenen schadensersatzpflichtig ist. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft bereits gegen die Verantwortlichen der Stadt Magdeburg und der Polizei Magdeburg deren (strafrechtlich relevanten) Versäumnisse.
Hinzu kommt vielleicht auch, dass der Haftpflichtversicherer des Mietwagens, welchen der Täter Taleb Al-Abdulmohnsen angemietet hatte, schadensersatzpflichtig ist.
siehe unsere weiteren Berichte hierzu unter