Die bevorstehende Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat zwangsläufig Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Bald dürfte es mehr Autofahrer geben, die mit THC im Blut am Steuer sitzen. Stellt sich die Frage, ab welchem Grenzwert man diese Fahrer bestrafen soll.
Bisherige Rechtslage:
Bisher wird eine Drogenfahrt ab einem Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut angenommen. Dies ist die kleinstmögliche nachweisbare Konzentration.
Problem der bisherigen Rechtslage:
Viele Experten sind der Meinung, der aktuelle Grenzwert der THC-Konzentration sei untauglich, da dieser keine Aussage über die Fahrtauglichkeit trifft. Sollte sich dieser nicht ändern, würden wohl viele Menschen bestraft, die mehr als einmal die Woche Cannabis zum Genuss konsumieren – „auch wenn sie vor der Verkehrsteilnahme eine ausreichend lange Zeit warten“, so der Leiter der Forensischen Toxikologie an der Uni Frankfurt, Stefan Tönnes. Es müsse vielmehr -wie beim Alkohol- ein Grenzwert so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert werden. Doch ab wann ist man von THC berauscht? Und genau hier liegt das Problem. Anders als bei Alkohol gibt es keine festen wissenschaftlichen Grenzwerte, ab wann von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Und was gilt bei einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis? Man kann nicht einfach Grenzwerte addieren. Es besteht also Handlungsbedarf.
Mögliche neue Rechtslage:
Der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann erklärt: „Cannabis löst anders als Alkohol ganz unterschiedliche Wirkungen bei verschiedenen Menschen aus.“ Brockmann plädiert für einen Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Es gäbe Studien welche belegen würden, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann.
Der ADAC hingegen will an der 1-Nanogramm-Grenze festhalten, unabhängig von einer Cannabis-Legalisierung. Begründet wird dies mit der teils unklaren Dosis-Wirkungs-Beziehung. „Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht zur Disposition stehen“, sagte ein ADAC-Sprecher. Menschen die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, sollen nach wie vor Autofahren dürfen. Jedoch nur dann, wenn sie sich an die ärztlichen Vorgaben bei der Einnahme halten. Hier fordert der ADAC einen Grenzwert, ab dem davon auszugehen ist, dass ein kranker Mensch mehr als die verschriebene Menge Cannabis konsumiert hat.
Ausblick:
Kommende Woche am Mittwoch beginnt in Goslar der Verkehrsgerichtstag. Hier treffen sich Verkehrsexperten und Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden in Arbeitskreisen und diskutieren unter anderem über Cannabis im Straßenverkehr. Der Kongress endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.