Im Mai 2018 beherrschte die Umsetzung der DSGVO über Monate hinweg die Medien. Danach wurde es ruhig. Von vorschneller Panikmache war die Rede, von viel Wind um nichts. Zwischenzeitlich sind die ersten Abmahnungen bei Webseitenbetreibern eingegangen, es kam auch schon zu Verurteilungen. Aus gegebenem Anlass: wie soll man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung wegen Verstoß gegen die DSGVO erhält?
[1] prüfen oder prüfen lassen, ob der Vorwurf in der Abmahnung zutrifft;
[2] im Zweifel ist sicherzustellen, dass der Umsetzungsmangel behoben wird;
[3] keinesfalls (vorschnell) eine geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen;
[4] keinesfalls (vorschnell) die Kosten des abmahnenden Anwalts ersetze;
[5] keinesfalls die Sache einfach aussitzen;
[6] vielmehr einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen und alle weiteren Schritte mit ihm abstimmen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist RA Rafael Fischer 07531/5956-10