Das Schlimmste kommt zum Schluss im Leben von Martin Winterkorn. Das Landgericht Braunschweig hat die Betrugsanklage gegen den heute 73-jährigen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugelassen. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Der Versuch, Martin Winterkorn aus der „Schusslinie“ zu nehmen, ist gescheitert. Winterkorn droht nun nicht nur im Ausland, sondern in Deutschland selbst eine Haftstrafe. Die Anklage hat es nämlich in sich. Es geht um den Vorwurf des schweren Betruges und strafbare Werbung im Zusammenhang mit der Manipulation von Dieselfahrzeugen. Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug bedeutet in der Regel Haftstrafe.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig hat trotz verschiedener Interventionen der Verteidigung hinreichenden Tatverdacht angenommen.
Das bedeutet konkret, dass für manipulierte Dieselfahrzeuge wahrscheinlich nicht nur der VW-Konzern haften könnte, sondern nämlich auch Dr. Martin Winterkorn persönlich. Unsere Kanzlei geht davon schon lange aus. Wir haben in mehreren Verfahren jeweils auch Klage auf Rückabwicklung neben dem Volkswagen-Konzern auch Dr. Martin Winterkorn in die Haftung genommen.
Diverse Verfahren laufen noch und erhalten nun eine Verschärfung. Bei abgeschlossenen Verfahren hat Volkswagen sich bemüht, schnell Fahrzeug gegen Zahlung einer Abstandssumme zurückzunehmen, damit kein Urteil gesprochen wird, insbesondere nachdem Martin Winterkorn in einem Verfahren vor dem Landgericht Tübingen persönlich zur Verhandlung geladen war. In Audi-Fällen gehen wir zudem auch gegen Herrn Rupert Stadler vor, der als Audi-Vorstand nach „auffliegen“ der Diesel-Affäre den Verkauf von Betrugsdieseln über Jahre hinweg nicht gestoppt hat. Eine solche Handlungspflicht hätte unserer Meinung nach bestanden und trifft nun Herrn Stadler persönlich, gegen den auch Anklage zugelassen wurde. Hier beginnt die Hauptverhandlung bereits am 30.09.2020, wird sich aber wohl lange hinziehen.
Die Anklage gegen Martin Winterkorn könnte auch einen anderen Nebeneffekt haben, nämlich, dass Ansprüche gegen Volkswagen nur bedingt verjähren, gegen Winterkorn schon gar nicht. Taktik der Verteidigung von Martin Winterkorn war in der Vergangenheit, das Verfahren gegen ihn im höheren Alter zu verzögern. Das könnte nun zu einem fatalen Ergebnis führen. Nämlich, dass Martin Winterkorn am Ende seines Lebens ins Gefängnis muss. Hinzu kommt, dass derzeit die Diesel-Affäre immer weiter aufgearbeitet wurde und immer neue Tatsachen ans Licht kommen, die nun im Verfahren die Position von Winterkorn erheblich verschlechtern könnten. Zwischenzeitlich besteht nämlich der Verdacht, dass die Abgaswerte nicht nur bei Dieselfahrzeugen manipuliert worden sind, sondern ganz bewusst (und branchenübergreifend) auch bei Benzin-Modellen. Dass Martin Winterkorn von alle dem nichts gewusst haben soll, ist schlichtweg unglaubwürdig.
Sollten auch die Benzin-Modelle manipuliert sein, könnte das der Tod des Verbrennungsmotors sein.