In seinem Schluss-Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof bezeichnete der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos das von VW verwendete Thermofenster als rechtswidrig. Das Abgassystem, bei dem die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstößt gegen die Europäischen Gesetze. Volkswagen hatte bislang immer argumentiert, dass dieses System dem Schutz der Fahrzeuge diene. Danach sei es in Ordnung, dass die Software somit auch höhere Stickoxid-Emissionen zuließ, wenn es kälter als 15° war oder wärmer als 33° oder das Auto auf mehr als 1.000 Höhenmeter gefahren wurde. Der Generalanwalt ließ das Argument der Motorschutzes vorliegend nicht zu.

 

Die Richter am EuGH folgen regelmäßig der Argumentation des Generalanwaltes, obwohl sie daran nicht zwingend gebunden sind. Mit einem Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Wird das Thermofenster für illegal erklärt, hat Volkswagen praktisch den Folgeskandal, weil die neueren Motoren sämtlich mit Thermofenstern ausgestattet sind. Auch wenn der deutsche Bundesgerichtshof der Auffassung ist, dass ein Thermofenster alleine noch keinen Betrug darstellt, dürfte das Europäische Recht die „schonende Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofes zerstören.