In Deutschlands Krankenhäusern und Arztpraxen ist es im Jahr 2022 zu 2696 Behandlungsfehlern gekommen. Die Daten sind jedoch wenig repräsentativ. Experten sind sich sicher: Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Die Behandlungsfehler passieren in jedem Fachbereich. Genauer:

-30,0 % (3.960 Fälle) Orthopädie und Unfallchirurgie

-12,2 % (1.599 Fälle) Innere Medizin und Allgemeinmedizin

-9 % (1.143 Fälle) Frauenheilkunde und Geburtshilfe

-8 % (1.133 Fälle) Allgemein- und Viszeralchirurgie

-8 % (1.006 Fälle) Zahnmedizin

-6 % (834 Fälle) Pflege

-26 % weitere Fachgebiete

Hierunter fallen vermasselte Operationen, übergangene Knochenbrüche, beschädigte Implantate und verwechselte Körperteile, sowie Medikamente. Zwei Drittel der Schäden sind nur vorübergehend. Ein Drittel der entstandenen Schäden ist jedoch dauerhaft.

Doch wie konnte das passieren?

Fehler sind menschlich und gehören zum Alltag. Das ist bei Ärzten leider nicht anders. Zudem herrscht erhöhter Personenmangel in den Kliniken und Praxen und dementsprechend entsteht eine Überlastung der Ärzte.

Was könnte man dagegen tun?

Die deutsche Stiftung für Patientenschutz fordert eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten. Nicht der Patient soll beweisen, dass etwas schiefgelaufen ist, sondern der Arzt soll beweisen, alles richtig gemacht zu haben. Bisher muss der Patient den Behandlungsfehler, den Schaden sowie den ursächlichen Zusammenhang beweisen.

Zudem wird ein einheitliches Melderegister gefordert. Es soll eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler gelten, die sanktionsfrei und anonym geschehen und ausschließlich der Prävention dienen soll.

Die Einrichtung eines Härtefallfonds für die Opfer ist aus Sicht der deutschen Stiftung für Patientenschutz unerlässlich. Der Fond soll für Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern sofort greifen.

Sofern sie selbst das Gefühl haben, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, zögern sie nicht zu lange. Die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach drei Jahren. Man sollte zunächst das Gespräch mit dem eigenen Arzt suchen, Einsicht in die Akten gelangen und sich dann an die Krankenkasse wenden. Diese kann ein Gutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen.

 

Quellen:

https://www.bild.de/ratgeber/2023/ratgeber/tausende-geschaedigte-durch-aerztepfusch-die-haeufigsten-behandlungsfehler-85078336.bild.html

https://www.presseportal.de/pm/58964/5582001

https://www.deutschlandfunk.de/forderungen-nach-meldepflicht-fuer-schwere-behandlungsfehler-100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/behandlungsfehler-gutachten-operationen-schadenersatz-100.html

https://www.haz.de/der-norden/behandlungsfehler-2022-in-niedersachsen-medizinischer-dienst-legt-statistik-vor-NZ2PUSW2LVC4BFKRKOXBGGQYYA.html#:~:text=%EF%BB%BFJeder%20vierte%20Verdachtsfall%20best%C3%A4tigt,aktuelle%20Zahlen%20zu%20Behandlungsfehlern%20vorgestellt.

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/medizinische-behandlungsfehler-100.html