Aktuell kann ein Elternteil nicht alleine entscheiden, ob er mit dem gemeinsamen Kind eine Urlaubsreise in die Türkei macht. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall einer Kindesmutter, die mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei unternehmen wollte. Der getrennt lebende, aber mitsorgeberechtigte Vater wollte dies nicht. Er meint, er müsse zuvor zustimmen.

Das sah das OLG ebenso. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil alleine entscheiden könne, der die Obhut ausübt. Hier liege jedoch keine solche Angelegenheit des täglichen Lebens vor. Der mitsorgeberechtigte Elternteil müsse daher zustimmen.

Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert.

Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner muss praktisch die gesamte Zeit, in der ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden. 20 bis 30 Bewerbungen im Monat sind daher grundsätzlich zumutbar. Dies musste sich eine Unterhaltsschuldnerin vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sagen lassen.

Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können vom Familiengericht alles regeln lassen, was mit Vermögen, Unterhalt und Rentenversorgung oder mit Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zu tun hat.

Wer nachweisen kann, dass er nicht der biologische Vater seines Kindes ist, kann den tatsächlichen Erzeuger auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts seit der Geburt des Kindes verklagen, weil der echte Vater von Rechtswegen zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre. Das Bundesministerium will diesen Anspruch künftig nur noch für zwei Jahre rückwirkend gelten lassen. Wer weiß oder ahnt, dass er nicht der leibliche Vater eines Kindes ist und den biologischen Vater ausfindig gemacht hat, sollte rasch tätig werden, wer den Unterhalt zurückerhalten will.