Tesla steht wegen angeblichen betrügerischen Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Reichweitenangaben und Kilometerzählerwerten, unter Beschuss. Einige Klagen werfen Tesla vor, die Kilometerzählerwerte zu manipulieren, um die Garantie schneller ablaufen zu lassen und so Reparaturkosten zu sparen. Zudem gibt es Vorwürfe, dass Tesla die Reichweiten von Elektrofahrzeugen übertrieben angibt, um den Verkauf zu fördern.
Wenn das stimmt, können möglicherweise Millionen Tesla-Fahrer ihren Tesla-Kauf rückabwickeln, ähnlich wie das im Dieselskandal bei Dieselfahrzeugen schon der Fall war. Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge konnten in der Vergangenheit nach einer bestimmten Formel gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer an den Hersteller zurückgegeben werden. Vorliegend wäre es allerdings Sache des Herstellers nachzuweisen, wie viele Kilometer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat. War das Fahrzeug mit Abverkauf softwaretechnisch hinsichtlich der Kilometer-Laufleistung manipuliert, läge wohl auch nach deutschem Recht Betrug vor.
Wer einen Tesla fährt, sollte (1.) unverzüglich prüfen, ob die gefahrenen Kilometer den tatsächlichen Entfernungen entsprechen und einen Kilometer-Test machen und (2.) diesen Mangel gegenüber Tesla schriftlich und rechtswirksam anzeigen, um später keine Rechtsnachteile zu erleiden. Bestätigt sich der Verdacht, wäre zu überlegen, ob man das Fahrzeug rückabwickeln und/oder Schadensersatz fordert.
In der Klage in den USA geht es vor allem um das Model Y aus dem Jahre 2020. Es würde jetzt nicht wundern, wenn der Verdacht auch bei anderen Modellen eintreten würde.
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