Der Diesel-Skandal war bislang verknüpft mit dem Vorgängermodell, mit dem Motor EA189. VW hat immer behauptet, beim Nachfolgemodell nicht betrogen zu haben. Das OLG Naumburg hat jetzt festgestellt, dass das nicht stimmt. In dem betreffenden Golf VII war nach Feststellungen des OLG eine Abschaltrichtung verbaut, weil die Motorsteuerung für den Betrieb auf einem Kfz-Prüfstand und den normalen Fahrbetrieb verschiedener Einstellungen vorsieht, wobei im Prüfzyklus der Ausstoß an NO2 verringert wird, und zwar über eine Änderung der Katalysatorfunktion. Das sei eine unzulässige Abschalteinrichtung.

 

Das Interessante ist, dass sich das Gericht sogar auf eigene Angaben von VW selbst stützen konnte. Denn das Unternehmen war in dem Verfahren letztlich gezwungen gewesen, interne Unterlagen zu präsentieren, die den Vorwurf sogar bestätigten.

 

Zur Berechnung des Schadensersatz ging das OLG davon aus, dass ein Golf VII eine Lebensdauer von etwa 250.000 km hat und da an dieser Gesamtreichweite sich die Anrechnung des Nutzungsvorteils orientiert und nicht nur 200.000 km, wie viele Gerichte bislang angenommen haben.

 

Was bedeutet das Urteil Käufer eines Motorentyps EA288 (bspw. im Golf, Passat, A4, Q5, A6, SEat oder Skoda) ?

 

Das Urteil bedeutet, dass möglicherweise sämtliche Diesel-Käufer ab dem Modell Golf VII ebenso betrogen worden sind und dann einen Anspruch auf Rückabwicklung haben.

 

VW soll später auf dem Höhepunkt des Diesel-Skandals ihre Modelle vorsorglich überarbeitet haben, um nicht in einer Vollkatastrophe hineinzulaufen. Doch da waren schon die neuen Motore millionenfach verbaut und verkauft worden.

 

Wir vertreten mehrere Geschädigte eines EA288. Die VW-Anwälte behaupten jeweils, dass nichts manipuliert sei. Man muss nun prüfen, ob man aufgrund der Feststellungen des OLG Naumburg jetzt nicht Strafanzeige gegen Volkswagen und deren Anwälte wegen Prozessbetrug erheben sollte.

 

[OLG Naumburg, Urteil v. 09.04.2021, Az. 8 U 68/20]