Um eine Haftstrafe im Strafprozess zu erhalten, hat Rupert Stadler bzw. seine Anwälte mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Deal abgeschlossen. Im Falle eines Geständnisses erfolgt keine Haftstrafe über zwei Jahre und damit noch im Bewährungsrahmen.

 

Obwohl Rupert Stadler bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, hat er schließlich im Strafprozess ein Geständnis abgelegt, dass kein richtiges Geständnis ist. Er will angeblich nicht gewusst haben, dass Fahrzeuge manipuliert worden und dadurch Käufer geschädigt worden sind. Er hat es aber „als möglich erkannt und billigend in den Kauf genommen“. Die Staatsanwaltschaft hat dies offensichtlich akzeptiert. Die Formulierung von Stadler ist so gewählt, dass man ihn auf dem ersten Schritt nicht persönlich in die Haftung nehmen kann.

 

Die Angst scheint groß zu sein. Berechtigt ist sie nicht. Auch Veröffentlichungwir haben Rupert Stadler schon persönlich verklagt. Am Ende springt Audi oder dessen Haftpflichtversicherung ein und zahlt. Praktisch muss sich Herr Rupert Stadler vor Kundenprozessen keine Angst machen. Vielleicht ist es aber auch das schlechte Gewissen.