Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll eingeschränkt werden
RA Rafael Fischer
| Steuerstrafrecht
Nach den Vorschriften des Entwurfs des Bundestages sollen Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige „nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden“. Künftig müsse eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als so genannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z. B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen.