Jerome Boateng macht derzeit keine gute Figur und ist dabei, sein Ansehen als Sportler und Persönlichkeit zu zerstören. Figürlich sieht er alles andere als fit aus. Aus dem viel zu weiten Hemd ragt ein dünner Hals heraus. Man sieht es ihm an, es geht ihm nicht gut. Weil er nach Überzeugung des Amtsgericht München seine damalige Lebensgefährtin geschlagen hat, wurde Jerome Boateng 2021 erstinstanzlich wegen Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Das ist erst mal nicht viel. Er ist damit nicht vorbestraft. Weil er aber zu den „Bestverdienern“ gehört, wurde die Tagessatzhöhe auf die Höchstgrenze von € 30.000,00 festgelegt. Das geschieht, wenn jemand nach Auffassung des Gerichts im Jahr mindestens € 360.000,00 verdient. Das Verfahren und der Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht München gingen vergangenes Jahr breit durch die Presse. Die Staatsanwaltschaft und Jerome Boateng haben Berufung eingelegt. Derzeit läuft das Berufungsverfahren.

 

Aber ist er damit gut beraten? Weil ihm eben das erstinstanzliche Urteil nicht gefallen hat, hat er zwischenzeitlich den Anwalt gewechselt. Was der neue Anwalt Jerome Boateng geraten hat, kann man nur spekulieren. Ob er dem richterlichen Vorschlag nähergetreten wäre, auch. Der Richter hat angeboten, dass man sich von Seiten der Staatsanwaltschaft und von Seiten des Jerome Boateng über eine Verfahrensabsprache dahingehend einigen könnte, dass beide Seiten ihre Berufung zurückziehen und man sich möglicherweise hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe auch verständigen kann. Das will aber Jerome Boateng nicht, weil er dann die Tat als solches eingestehen müsste. Das könne er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Vor allem könne er das wegen der Kinder nicht. Typische Erklärunge bei erweiterten Familienstreitigkeiten.

 

Jerome Boateng verteidigt sich damit, dass seine Ex-Partnerin ihn wegen der familienrechtlichen Verfahren bei den Behörden und bei Gericht schlecht machen will. Boateng selbst will im Verfahren schweigen.

Dass an der Version der Ex-Freundin etwas dran sein könnte, zeigen Lichtbilder mit deutlichen Verletzungen der Frau.

 

Aus Vernunftgründen wäre Boateng dringend anzuraten, den gerichtlichen Vorschlag anzunehmen. Es könnte sonst sein, dass Jerome Boateng imagetechnisch alles verliert, wenn die Berufung keinen Erfolg hat und er sogar möglicherweise noch höher verurteilt wird, als in erster Instanz. Und es sieht so aus, dasss er im Prozess und in den Augen der Öffentlchkeit derzeit "schlecht spielt".

Nach Patricia Schlesinger, fällt in den Fernseh- und Selbstbedienungsanstalt eine weitere "Raff-Dame" auf: Frau Prof. Birgit Spanner-Ulmer, Technik-Direktorin des bayrischen Rundfunks. Der 49-Jahre alten Spanner-Ulmer wird vorgehalten, dass sie sich zwei Chauffeure „hält“, falls einer krank ist oder Urlaub hat. Auf den Fahrten des bayrischen Rundfunks wird Spanner-Ulmer offensichtlich gar nicht zurückgreifen, ebenso wenig würde sie sich selbst ans Steuer setzen, obwohl sie vermutlich einen Führerschein besitzt. Ihr werden vom bayrischen Rundfunk sogar zwei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, neben dem Dienstfahrzeug auch noch ein Ford Mondeo Kombi, um privat Einkäufe tätigen zu können. Finanziell werden diese „Extrawürste“ von den Rundfunkbeiträgen der Bürger. Das Jahresgehalt der weisen Frau beträgt € 266.000,00. Die Tageszeitung Welt hat in ihrer Ausgabe vom 24.09.2022 jetzt darauf hingewiesen, dass Spanner-Ulmer zusätzlich seit 2016 € 440.000,00 von der Salzgitter AG erhalten hat. Auffällig sei, so die Welt, dass in einer Dokumentation des bayrischen Rundfunks über die Salzgitter AG auffällig wohlwollend berichtet wird.

 

Aber damit nicht genug. Die Technik-Direktorin übt noch eine weitere bezahlte Tätigkeit aus. Spanner-Ulmer erhält für ihre Mitgliedschaft im Zukunftsrat der bayrischen Wirtschaft jährlich eine Aufwandspauschale von € 6.500,00 und € 1.000,00 pro Sitzungsteilnahme. Der Zukunftsrat hat sich gegenüber der Welt geweigert, die Gesamtsumme, die an Spanner-Ulmer ausbezahlt wurde, zu nennen.

Das LAG Berlin-Brandenburg nimmt alten Menschen die Würde und "tötet" die Eigenständigkeit (mit Hilfestellung) einer ganzen Generation

Viele alte Menschen wollen solange wie möglich zu Hause leben und keines falls in ein Heim. Wer schon in einem Heim war, kann das durchaus nachvollziehen. Viele Ältere, die alleine wohnen, greifen in solchen Fällen, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind, auf Pflegekräfte aus dem Ausland zurück. Das ist dann eine 24-Stunden-Pflegekraft, die aus dem europäischen Ausland für einige Wochen zum Pflegebedürftigen kommt und dort auch wohnt und verköstigt wird. Sie muss dafür die Pflegeperson pflegen, einkaufen, kochen usw.

 

Für den Betroffenen oder die Familie war dies bislang noch gerade so finanzierbar. Im Schnitt kostet eine solche Kraft im Monat € 2.500,00. Der Betrag wird an eine ausländische Firma bezahlt, die dann die Pflegekraft stellt, beispielsweise aus Bulgarien. Diese Person bekommt dann von der Monatspauschale € 1.500,00 bis € 2.000,00 Lohn. Das ist in der Regel mindestens das fünf- bis zehnfache, was eine solche Kraft im Heimatland verdienen kann.

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg versucht nun diese Praxis zu zerstören. Man könne in solchen Fällen nicht 30 Wochenstunden für Betreuungsentgeld ansetzen, man müsse vielmehr für jeden Tag 24 Stunden ansetzen. Bei sieben Tagen in der Woche sind das 168 Wochenstunden, im Monat 672 Stunden. Wenn man nun den Mindestlohn zu Grunde legt, kommt man schon einmal auf € 8.064,00. Dann kommen noch Nachtzuschläge usw. hinzu, so dass das Landesarbeitsgericht einer Bulgarin einen Monatslohn von bis zu € 10.000,00 zuerkannt hat. Damit verdient die Bulgarin etwa das 100-fache was in Bulgarien üblich ist.

Hierauf weist das Infoportal ntv-Wissen in einem Artikel vom 16.05.2022 hin. Lichtverschmutzung liegt vor, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des natürlichen Sonnenlichts gestört wird, weil Menschen in vielen Bereichen die Nacht zum Tag machen.

 

Für Kühe, die keine Armbanduhr tragen, ist das fatal. Andere Tiere tragen auch keine Uhr. Deshalb bedeuten Störlichter der Nacht Stress für die Tiere. Das beginnt von der Beleuchtung regionaler Denkmäler, Flutlicht von Fußballplätzen auf dem Land, Straßenlaternen am Stadtrand, Stirnlampen von Joggern und alles für was künstliche Lichtquelle eingesetzt wird, stört den Bereich der Tierwelt. Hierauf weist die Chronobiologin Stefanie Monecke in NTV ausdrücklich hin: „Lichtverschmutzung ist wahrscheinlich eine Hauptursache des globalen Artensterbens. Am Beispiel Straßenlaterne kann man oft im Licht Insektenschwärme sehen, die solang um die Lichtquelle suchen, bis sie ermüden oder verbrennen. Die ganze Nahrungskette gerät damit durcheinander. Fledermäuse, die bekanntlich im Dunkeln jagen, suchen sich andere, oftmals kleinere, Jagdreviere. Vögel werden durch Lichtstörung in ihrem Zeitenrhythmus empfindlich gestört.

Vorweg: Es mag sein, dass die Darstellung in diversen Presseartikeln am Ende vertretbar ist bzw. der Journalist auch in der Bewertung recht hat. Darf er aber über Tatsachen hinaus seine Meinung einfach so mit einflechten? Dürfen sachliche Artikel manipulativ sein?

 

Ich denke: Nein. Wenn das der Fall ist, sollte ein Artikel zwingend als Kommentar (Meinung) gekennzeichnet werden und nicht nur als News.

 

Wie wird berichtet? Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet am 24.08.2022 mit der Überschrift „Auf dem Beifahrersitz hockt Mutti: Porsche-Protzer (17) rast mit 200 durch 120er-Zone“

 

Was ist wirklich geschehen?

 

Ein 17-Jähriger, der im Besitz einer Prüfbescheinigung für „begleitetes Fahren ab 17“ ist, war auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs, obwohl ein Teilabschnitt auf 120 km/h begrenzt war. Gefährdet wurde niemand. Einen Unfall gab es auch nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war deshalb ausgeschildert, weil in dem Bereich keine Seitenstreifen vorhanden waren. In solchen Fällen wird die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig auf 120 km/h begrenzt.