In Baden-Württemberg sollen mehrere Ärzte ihren „Patienten“ ein Attest ausgestellt haben, dass sie gesundheitsbedingt keine Maske tragen müssen. Dies wurde bereits in zwei Fällen unter Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft gegen willfährige Ärzte. Bei den betroffenen Ärzten wurden die Praxisräume durchsucht. Neben Sanktionen durch die Anwaltskammer droht darüber hinaus unter Umständen auch der Entzug der Approbation.

 

[Mitteilung bei n-tv.de: Ärztekammer verwarnt sieben Mediziner, abgerufen am 27.09.2020]