Jetzt ist es passiert: nach derzeitigem Stand wird der Virus demnächst weltweit grassieren und auch den Wirtschaftsstandort Deutschland (zumindest zeitweise) lahmlegen. Der Autozulieferer Webasto hat schon eine Betriebsschließung auf Zeit hinter sich. So etwas ist regelmäßig mit erheblichen Umsatzeinbußen zu verbunden. Die schlechte Nachricht: wer keine „Non-Damage-Business-Interruption“ (schadensunabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung) abgeschlossen hat, bleibt auf dem entstandenen und noch entstehenden Schaden sitzen.
Denn die Betriebsunterbrechungsversicherung selbst in fast allen Fällen einen Sachschaden voraus, der für die Betriebsunterbrechung ursächlich ist. Erkrankungen und drohende Erkrankungen oder behördlich an geordnete Betriebsschließungen gehören nicht dazu, auch nicht in Form von ‚unbenannten Gefahren‘. Auch wenn ein Lieferant der Lieferkette ausfällt, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nur, wenn beim Lieferanten ein Sachschaden eingetreten ist. Da die Versicherungen das Risiko längst erkannt haben, dürfte es jetzt zu spät sein, ein solches Risiko noch durch kurzfristigen Versicherungsabschluss einzudecken.
Dennoch empfehlen wir den Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter schleunigst einzubestellen. Hat der vorher schon mal auf das vakante Risiko hingewiesen?
Man sollte ggf. auch über einen 'Zwangsurlaub der Mitarbeiter' nachdenken, sonst bleibt der Schaden komplett beim Unternehmer hängen. Es ist höchste Zeit, sich jetzt Gedanken zu machen, wenn das Unternehmen noch über kein (richtiges) Risk Management verfügt.