In Indien habe ich zum ersten Mal den Satz gehört „No success, no money“. Dabei ist es nichts anderes als die Regelung im bürgerlichen Gesetzbuch im § 326 Abs. 1: „Ohne Leistung, sprich Arbeit, kein Geld“. Aber gilt das auch für Arbeitnehmer, die gar nicht zur Arbeit kommen dürfen, weil aus Gründen der Ansteckungsgefahr ein Betrieb geschlossen ist, ohne dass der Arbeitnehmer selbst erkrankt ist?
Die Betriebsschließung, wie sie bei der Firma Webasto stattgefunden hat, muss für die Zeit der Betriebsschließung ihre Mitarbeiter bezahlen. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, wenn es wegen höherer Gewalt zu Betriebsstörungen kommt.
Bei längerer Unterbrechung kann Kurzarbeit angeordnet werden bis hin zu Kündigungen.
Arbeitgeber sollten sich jetzt auf eine solche wahrscheinliche Eventualität einstellen und einen Krisenplan erarbeiten. Das Problem sind nämlich nicht die kranken Mitarbeiter, sondern die gesunden.