Beitragserhöhung privater Krankenversicherer unrechtmäßig?
Dass hat jedenfalls das Landgericht Potsdam bezüglich der Axa-Versicherung so entschieden. Damit hat das Landgericht die Vorinstanz dahingehend bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der Axa seit 2008 unzulässig waren.
Der Grund war, dass die Beitragserhöhung – nicht wie bei privaten Krankenversicherungen vorgeschrieben– von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt worden ist. Das Gericht sah die Unabhängigkeit dadurch beeinträchtigt, dass es den Anschein hatte, dass der Treuhänder überwiegend für den Versicherer arbeitet.
Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
Die Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag - früher auch durch die GEZ bekannt – könnte letztlich verfassungswidrig sein. Wenn dem so ist, fehlt es an einer Rechtsgrundlange für die Einziehung einer solchen Abgabe. Aktuell erfolgreich war die Klage der Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm gegen den zusätzlichen Beitrag pro Gästezimmer, weil sie keine entsprechenden Empfangsgeräte habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwischenzeitlich entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von € 5,83 pro Gästezimmer verfassungswidrig sei, wenn keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen.
110 oder 112: Wie verhalte ich mich im Notfall richtig ?
Wer bei den Notrufnummern 110 oder 112 anruft, sollte die fünf W-Fragen beantworten können. Was aber tun, wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen? Sei es durch eine Verletzung oder durch die Anwesenheit eines Diebes im Nebenzimmer. Das Deutsche Rote Kreuz spricht eine Empfehlung aus, die Leben retten kann.
W-Fragen bei Notruf
• Wo ist der Notfall?
• Was ist geschehen?
• Wie viele Verletzte sind zu versorgen?
• Welche Verletzungen oder Krankheitssymptome haben die Betroffenen?
• Wartet immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!
Was aber tun, wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen? Sei es durch eine Verletzung oder durch die Anwesenheit eines Diebes im Nebenzimmer?
Arbeitet 1&1 mit Abofallen?
Während früher Klickfallen das Geschäftsfeld unseriöser Anbieter war, macht jetzt ganz offensichtlich auch 1&1 mit den Töchtern GMX und Web.de ein Geschäft mit Abo-Fallen.
Focus.de und die Verbraucherzentrale Bayern berichteten vergangene Woche über die Abo-Falle bei Login: Wer sich in sein kostenloses E-Mail-Konto bei GMX oder Web.de einloggt, wird dort, wo sich sonst der „Weiter“-Button befindet, zu einem Abschluss für ein Premium-Dienst verleitet. Verbraucherschützer halten dies für eine Abo-Falle. 1&1 betont auch Anfrage von focus online: „Wir locken unser Kunden nicht in eine Abo-Falle. Der Vertragsabschluss ist klar gekennzeichnet.“ Das Unternehmen habe darüber hinaus eine Kulanzregelung eingeführt.
Durchbruch für Sterbehilfe: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass der Patient seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln kann. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass sterbewillige Patienten in Deutschland künftig eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zum Suizid erhalten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Das Gericht betonte, dass so etwas nur in ganz wenigen Ausnamefällen erlaubt werden könne.