Bei nachträglicher Schwarzgeldabrede entfallen Honorar- und Gewährleistungsansprüche
Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und erbrachter Leistung eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ um die Umsatzsteuer zu hinterziehen, erfasst die Nichtigkeit wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag. Vielmehr wird das gesamte geänderte Vertragsverhältnis erfasst. Folge ist, dass aus dem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können.
Deutsche immer öfter vor Gericht
Der Rechtschutzversicherer Advocard führt seit einigen Jahren allgemein darüber Buch, wie oft in Deutschland vor Gericht gezogen wird. Das Ergebnis: Die Deutschen sind streitlustiger als noch vor 2 Jahren. Tendenz: Steigend.
Der Rechtschutzversicherer hat dazu auch einen „Streitatlas“ veröffentlicht, damit man sehen kann, wo „die deutsche Wut wohnt“. Ein Blick auf die Streitlandschaft Deutschland zeigt, dass im Norden häufiger gestritten wird als im Süden, zumindest mit gesetzlichen Mitteln.
Elektronisches Schutzschriftenregister kommt
Um einem erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung quasi vorweg zu kontern, gibt es die Möglichkeit beim entsprechenden Gericht eine Schutzschrift zu hinterlegen. Allerdings stehen dem Antragsteller oftmals verschiedene Gerichte und Kammern zur Auswahl. Die gängige Praxis führt dazu, dass ein und dieselbe Schutzschrift oft bei einer größeren Anzahl von Gerichten hinterlegt wird. Der Bundestag hat nun per Gesetz (BT-Drs. 18/6380 und BR-Drs. 469/15) die Landesjustizverwaltung Hessen beauftragt, ein elektronisches Schutzschriftenregister einzureichen. Wann dies genau sein wird, ist anhand des verschobenen Starttermins für beA (elektronisches Anwaltspostfach) und der zugehörigen elektronischen Signatur zeitlich noch nicht ganz sicher. Dafür stehen aber die Kosten bereits fest: Wer eine Schutzschrift im elektronischen Schutzschriftenregister einstellt, muss eine Gebühr in Höhe von € 83,00 zahlen.
[Quelle: Anwaltsblatt 1/2016]
Verwaltungsgerichtshof: Schließung der Gaststätte "Hofmayer's" in Überlingen war unrechtmäßig
Als im März diesen Jahres mehrere Drogendealer festgenommen wurden, die u. a. auch in der Szenekneipe "Hofmayer's" verkehrten, wurde von der Stadt Überlingen kurzerhand die Sofortschließung der Gaststätte angeordnet. Hiergegen haben wir für den Betreiber Beschwerde eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6 S 1397/15) Recht bekommen. Die Schließung war rechtswidrig. Der Wirt darf das Lokal ab sofort wieder selbst betreiben. Die Stadt Überlingen ist dem Mandanten darüber hinaus schadensersatzpflichtig. Der Werdegang der Geschichte ist nachzulesen in der Regionalausgabe des SÜDKURIER: