Die Kommunikation mittels Briefen, E-Mails, SMS, etc. ist privat und Nutzer möchten sich darauf verlassen können, dass dieser Austausch auch privat bleibt. Der Gesetzgeber erkennt dieses hohe Gut des Schutzes der nicht-öffentlichen Kommunikation an und schützt es sogar im Grundgesetz.

 

Das in Art. 10 GG normierte Briefgeheimnis schützt nicht nur verschlossene Briefe, sondern auch Postkarten und Pakete. Wer fremde, an einen bestimmten Adressaten gerichtete Post öffnet, macht sich u.U. sogar gem. § 202 StGB strafbar. Das Kommunikationsgeheimnis, früher Fernmeldegeheimnis genannt, dehnt den Schutzbereich des Briefgeheimnisses auch auf „unkörperliche“ Kommunikation, wie bspw. E-Mails und Chat-Nachrichten aus. Erkennbar private Nachrichten, die über elektronische Kommunikationsmittel versendet werden, dürfen daher auch nicht einfach ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden. Ebenfalls von Art. 10 GG umfasst, ist das Postgeheimnis, welches den Schutz von Kommunikationsinhalten auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger beschreibt. Betroffen sind daher v.a. Mitarbeiter der Paket- und Briefbeförderungsdienstleister.

 

Bis heute ist nicht oder nur unzureichend geregelt, wer was auf dem Mond tun darf. Denn ein Mondvertrag kam bislang nicht zustande. Der Mondvertrag von 1979 ist bis heute ein Entwurf. Wesentliche Raumfahrtnationen haben den Vertrag nicht unterschrieben. Dazu gehören die USA, Russland, China, Japan, Indien. Dort wäre nämlich Bergbau und der Abbau von Ressourcen geregelt. Ohne eine solche Regelung hat zwischenzeitlich ein Wettlauf verschiedener Nationen und Interessengruppen begonnen.

 

Ein ganz rechtsfreier Rechtsraum ist das Universum allerdings nicht. Es gibt immerhin so etwas wie einen ‚Weltraumvertrag‘. Schon die Überschrift des Vertrages lässt die unendlichen Weiten des Alls erahnen, sie lautet:

 

Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.

Der Betreiber Tank & Rast zockt die Reisenden ab: € 1,00 pro Toilettengang. Wenn ein Flix-Bus vorbeikommt, sind das schnell mal € 100,00 . Jahn Böhmermann nimmt in seiner Satiresendung ZDF Magazin Royale die Autobahnraststätten aufs Korn. Dabei ist das gar nicht lustig. Der Bund hat 1998 die deutschen Raststätten privatisiert und für 1,2 Milliarden DM verkauft. Der Markt sollte Angebot und Nachfrage regeln. Zwischenzeitlich gehören der Firma Tank & Rast 412 von 442 Raststätten, das ist ein eindeutiges Monopol. Und Tank & Rast versucht zwischenzeitlich auch die etwas abgelegenen Autohöfe dazu zu bekommen. Wenn man auf die Toilette muss, ist das eine "Zwangslage" - anders als Hungergefühl. Diesen Umstand nutzen Sanifair und Co aus.

Für Asylanten gibt es künftig Plastik statt Platin

 

 

Viele Asylbewerber sind letztlich Wirtschaftsflüchtlinge. Viele vermuten, dass der Anreiz nach Deutschland zu gehen im Vergleich zum Heimatland vielen wie ein Lottogewinn erscheint. Deshalb kam die Frage auf, ob deshalb nicht die Bargeldauszahlungen gegen Bezahlkarten ausgetauscht werden sollten. SPD und Grüne haben in Erstreaktionen gleich betont, dass dies keinerlei Asylanten abhalten würde, nach Deutschland zu kommen. Der fiskale Aspekt sei nicht von Bedeutung.

 

Diese inkompetenten Äußerungen werden jetzt eines Besseren Belehrt: Der Thüringer Landkreis Greiz stellt zwischenzeitlich Asylbewerbern eine Bezahlkarte aus, anstatt Bargeld. Die Folge ist, dass viele der Regionen zwischenzeitlich den Rücken gekehrt haben. Der Fokus berichtet in der Online-Ausgabe vom 26.01.2024: „Familien brechen Zelte ab und gehen freiwillig nachhause.“

Weil die Exekution mittels Giftspritze bei einem zum Tode verurteilten Straftäter gescheitert ist, soll der Mann nunmehr durch die Zufuhr von Stickstoff hingerichtet werden. Was bei Tieren funktioniert, soll auch bei den Menschen funktionieren. Die Anwälte des Delinquenten wollen dagegen vorgehen, weil sie befürchten, dass der Täter durch Stickstoff nicht einfach eingeschläfert wird, sondern vielmehr einen qualvollen Tod stirbt. Die Hinrichtunmg wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden in den USA 24 Menschen hingerichtet. Der Münchener Merkur berichtet, dass die Zahl rückläufig sei, weil es an Fachpersonal für die Durchführung einer Giftinjektion fehlt und auch am Gift für die Spritze selbst. Denn viele europäische und USA-Amerikanische Pharmaunternehmen weigern sich, die für eine Giftinjektion benötigten Medikamente herzustellen oder zu liefern, deswegen wird alternativ vermehrt über Erschießungskommandos nachgedacht oder eben über Ersticken durch Stickstoffgas.