Einige Kliniken haben das Medikament zur Geburtseinleitung eingesetzt, weil es Wehen fördert. Die Folge schwere Nebenfolgen für Mutter und Kind: Gebärmuttersrisse, Wehenstürme, Abfallen der kindlichen Herztöne Mutterleib oder Hirnschäden bei den Kindern bis hin zum Tod nach der Geburt. Tatsächlich hat das Medikament gar keine Zulassung zur Geburtseinleitung, es ist vielmehr ein Magenschutzmittel.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat daher in einer Veröffentlichung vom 16.03.2020 vor der Verwendung im Schwangerschaftsbereich gewarnt.
Kliniken oder Ärtze, die Cytotey „regelwidrig“ eingesetzt haben, dürfen sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Aus dem Infobrief ‚Rote Hand‘ - Zusammenfassung: · Es liegen zahlreiche, neue Berichte über schwere Nebenwirkungen bei der Anwendung von Cytotec außerhalb der zugelassenen Indikation vor. · Cytotec ist nicht zur Geburtseinleitung zugelassen. · Cytotec-Tabletten sind nicht für eine Teilung konzipiert, so dass bei Teilung eine korrekte Dosierung nicht gewährleistet werden kann. · Cytotec ist lediglich zur oralen Einnahme vorgesehen. Die Bioverfügbarkeit/Pharmakokinetik bei anderen Anwendungsarten (z.B. sublingual oder buccal), die den First-Pass-Effekt umgehen, wurde im Rahmen der Zulassung von Cytotec nicht geprüft. · Auf dem deutschen Markt sind Arzneimittel mit anderen Wirkstoffen verfügbar, die unter bestimmten Bedingungen für eine Geburtseinleitung am Termin zugelassen sind. · In anderen EU-Mitgliedsländern sind misoprostolhaltige Arzneimittel u. a. zur oralen oder zur vaginalen Anwendung für die Geburtseinleitung (z.B. Angusta oder Vagiprost) zugelassen, die unter bestimmten Voraussetzungen für deutsche Patientinnen eingeführt werden können.